Frage an Ansgar Heveling von Oskar B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag,
bei der Griechenlandhilfe geht es um viel Geld, für die freiwillig zahlenden Geber wie für Nehmer ohne Rechtsanspruch.
Zur Bundestagsabstimmung am 30. November 2012 über die Griechenland-Hilfe bitte ich um die qualifizierte Beantwortung meiner Fragen:
1. Welche Institution überweist wann wieviel Geld konkret an welche Zahlngsempfänger?
2. Ist die Verwendung des Geldes an bestimmte Zwecke gebunden oder können die Empfänger frei darüber verfügen?
3. Wofür genau ist das Geld bestimmt, z.B. Hilfsgüter incl. Transportkosten für griechische Bürger, Personalkosten für z.B. Ärzte und andere Helfer, Zinsen, Kreditrückzahlung?
4. Wie wird die bestimmungsgemäße Verwendung des Geldes überprüft?
5. Wer trägt welche Konsequenzen, wenn die bestimmungsgemäße Verwendung nicht eingehalten wird?
6. Welche Konsequenzen sind das?
7. Falls es keine Zweckbindung der Gelder gibt: Wie rechtfertigen Sie das?
Vielen Dank
Oskar Buchert
Sehr geehrter Herr Buchert,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Fragen zur Griechenland-Hilfe stellen.
Ich versichere Ihnen, dass ich die weit verbreitete Sorge über die Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone sehr gut nachvollziehen kann. Der auf europäischer Ebene beschlossene und unterschriebene ESMVertrag setzt aus meiner Sicht ein deutliches Signal für nachhaltige Stabilität innerhalb Europas. Denn es können Situationen auftreten, in denen akut in Schwierigkeiten geratene Euro-Länder kurzfristig von ihren Partnern unterstützt werden müssen. Denn ein im Falle des Nichthandelns möglicher Flächenbrand hätte unabsehbare Folgen für ganz Europa und damit auch für die deutsche Wirtschaft und unsere öffentlichen Haushalte. Ziel aller jetzigen und zukünftigen Maßnahmen darf aber nur die kurzfristige zielgerichtete Krisenhilfe sein, ganz ausdrücklich nicht die dauerhafte Alimentierung von Staaten.
Gerne möchte ich Ihnen auf Ihre ganz konkreten Frage zur Griechenland- Hilfe antworten.
Aus der nächsten Tranche für Griechenland sind 38,8 Mrd. € zur Finanzierung des Haushalts und zur Bankenrekapitalisierung vorgesehen, 10,3 Mrd. sind für den Schuldenrückkauf eingeplant. Die Mittel, die in den Haushalt fließen, werden von Griechenland für alle notwendigen Zahlungen aus dem Haushalt genutzt. Das heißt natürlich, dass davon ein Großteil notwendigerweise auch zur Bedienung der finanziellen Verpflichtungen Griechenlands verwendet wird (Zinsen und Tilgungen ausstehender Anleihen - nicht aber der EFSF-Kredite, für die ist die Tilgung erst in weiter Zukunft vorgesehen). Zur Finanzierung der zentraler Haushaltsausgaben (Löhne, Renten usw.) tragen die Hilfskredite in Höhe des Primärdefizits des Landes bei.
Das ist die Logik des Rettungsschirms: Es handelt sich um Kredite an das Land zur Verhinderung seiner Zahlungsunfähigkeit. Primäres Ziel des gesamten Programms ist, dass Griechenland wieder auf eigenen Beinen stehen kann (d.h. sich durch eigene Steuereinnahmen und zukünftig auch wieder durch eine eigene Kreditaufnahme an den Finanzmärkten finanzieren kann). Sollte Griechenland (wie jedes andere Land auch) in Zukunft wieder Kredite an den Finanzmärkten aufnehmen wollen, muss es potenzielle Investoren von seiner Solidität überzeugen. Dazu sind eben auch Strukturreformen und Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen. Die Troika aus EU-Kommission, EZB und IWF überprüft regelmäßig die Einhaltung der Programmauflagen.
Sie verhandelt mit Griechenland alle notwendigen Maßnahmen. So musste Griechenland vor Auszahlung der aktuellen Tranche weitgehende Reform- und Konsolidierungsmaßnahmen umsetzen. In letzter Konsequenz könnte die Auszahlung der Kreditmittel verweigert werden.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling