Frage an Ansgar Heveling von Bernd H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Heveling,
bezüglich Ihres Gastbeitrages im Handelsblatt hätte ich einige Fragen:
1. Welche Qualifikationen bringen Sie in die Enquetekommision ein, welche Ziele verfolgen Sie in dieser und welche Positionen vertreten Sie dort?
2. Worauf basiert Ihre These dass das Web 2.0 bald Vergangenheit sein wird? In welcher Form wird der Untergang des Web 2.0 Ihrer Meinung nach stattfinden? Werden die Menschen von Ihrer Gestaltungsfreiheit des Netzes freiwillig keinen Gebrauch mehr machen, oder wird der Staat ihnen diese untersagen?
3. Gibt es wirklich historische Indizien dafür dass die französische Revolution Ausgangspunkt für das heutige Urheberschutzgesetz war, oder ist das eine eher freie Interpretation Ihrerseits?
Ich freue mich auf Ihre Antworten und Danke Ihnen für Ihre Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hopp
Sehr geehrter Herr Hopp,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Februar 2012, die ich mit Interesse gelesen habe.
Mit meinem Eintritt in den Deutschen Bundestag zu Beginn der laufenden Legislaturperiode wurde ich als ordentliches Mitglied in die Enquête-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft berufen. Als zuständiger Berichterstatter der Fraktion für das Urheberrecht bin ich mit diesem komplexen Themenfeld in meiner täglichen Arbeit befasst. In der Enquête-Kommission vertrete ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die Positionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Wir Rechts- und Kulturpolitiker in unserer Fraktion setzen uns dabei für eine Stärkung des geistigen Eigentums auch im digitalen Zeitalter ein. Nach unserer Auffassung steht der Urheber im Mittelpunkt. Seine Rechte müssen wir – im Internet gleichsam wie in der realen Welt – schützen und bewahren.
Das deutsche Urheberrecht gründet auf den Errungenschaften der französischen Revolution. In der Revolution des Jahres 1789 wurde das geistige Eigentum als Grundlage unserer demokratischen Rechte- und Werteordnung geschaffen. Im Gegensatz zum angelsächsischen Kulturraum ist im kontinentaleuropäischen Raum das Urheberrecht ein Persönlichkeitsrecht. Das bedeutet, dass die Schöpfung eines Urhebers Teil seiner eigenen Persönlichkeit ist und bleibt. Es ist unsere Aufgabe, dieses Prinzip auch in Zeiten des Internets zu erhalten.
Ohne Zweifel profitieren wir alle von den digitalen Entwicklungen und dem großen Nutzen des Internets. Doch unsere bürgerliche Werteordnung wird auch im digitalen Zeitalter weiterhin gelten und fortbestehen.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling