Frage an Ansgar Heveling von Fredi H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Herr Ansgar Heveling
Haben Sie sich schon mal mit Tierschutz beschäftigt ?
Nach dieser Antwort auf die Fragen des Herrn Ovelgönne kann ich leider nicht davon ausgehen .
Waren Sie schon mal auf einer Pelztierfarm oder gar auf einer Hühnerfarm ,in einem Kuh- oder Schweinestall ?
(§ 1 S. 1). Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes lautet: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen" (§ 1 S. 2).
Wer überprüft ob dieses Gesetz Eingehalten wird und wer Veröffentlich die Ergebnisse oder Verfolgt Verstöse dagegen ????
Über eine Klare Antwort würde ich mich Freuen
Fredi Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
hiermit möchte ich gerne Ihre Anfrage vom 10. August 2011 beantworten.
Ich habe mich sowohl in meiner bisherigen politischen Laufbahn als auch privat bereits mit dem Thema Tierschutz auseinandergesetzt. Auch habe ich schon mehr als einmal einen Kuh- oder Schweinestall von außen und von innen gesehen.
Bezüglich der Einhaltung des Tierschutzgesetzes sind nach §15 Abs. 1 TierSchG die Bundesländer zuständig. In der Regel übernehmen die jeweiligen Veterinärämter der Kreise die entsprechenden Kontrollen. In §16 TierSchG sind diejenigen Einrichtungen und Betriebe aufgelistet, die der Aufsicht durch die nach Landesrecht zuständige Behörde unterliegen. Weitere Informationen zum Tierschutz in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter folgender URL:
http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Landwirtschaft/Tier/Tierschutz/Tierschutzbericht.html
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB