Frage an Ansgar Heveling von Jan O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Fricke,
laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären.
Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen - noch mehr aber über konkretes Handeln gegen diese routinemäßigen Gesetztesbrüche.
Ich bin Vegetarier, weil ich schon seit zwanzig Jahren gegen unsere Art der "Tiernutzung" bin. Ich möchte niemanden bekehren und auch niemanden zwingen, auf Fleisch zu verzichten.
Dennoch sprechen erstens viele Gründe dafür, unseren Fleischkonsum zu überdenken und zweitens ist es eine entscheidende Frage, wie wir mit Mitgeschöpfen umgehen. Niemand würde Amputationen bei seinem Hund oder der Katze hinnehmen, noch dazu ohne jede Narkotisierung - warum ist das bei diesen sogenannten "Nutztieren" aber eher die Regel denn die Ausnahme ?
Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort
Jan Ovelgönne
Sehr geehrter Herr Ovelgönne,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Mai zur gewerblichen Tierhaltung und damit verbundenen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, die ich mit Interesse gelesen habe. Für die verzögerte Beantwortung Ihres Anliegens bitte ich Sie gleichzeitig um Nachsicht.
Den von Ihnen formulierten Vorwurf regelmäßiger Gesetzesbrüche bei der industriellen Haltung von Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern kann ich nicht unwidersprochen stehen lassen. Zunächst möchte ich vorausschicken, dass der Tierschutz in der Politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert einnimmt. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland heute eins der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt.
Die in der Öffentlichkeit vielfach diskutierten Maßnahmen wie das Kupieren der Schwänze bei Schweinen oder das Enthornen von Rindern dienen vorrangig der Vermeidung von Verletzungen der Tiere und sind im Einzelfall aus Tierschutzgründen geboten. Das Kupieren der Schnabelspitzen von Hühnern und Puten ist jedoch nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Mit dieser Maßnahme werden Schäden durch Federpicken und Kannibalismus vermindert. Durch die Verwendung modernster Technologien soll den Tieren aber möglichst wenig Schmerzen bereitet werden.
Auch bezüglich der Kastration männlicher Ferkel suchen derzeit alle Branchenbeteiligten – Züchter, Mäster, Schlachtunternehmen und Verarbeiter – intensiv nach neuen Verfahren. Ab 2012 ist in der EU eine Schmerzmittelbehandlung und/oder Betäubung vor dem Eingriff vorgeschrieben. Zu bedenken ist, dass der typische Geschlechtsgeruch beim Erhitzen von Eberfleisch vom Verbraucher nicht akzeptiert wird. Ziel ist es, zukünftig auf die chirurgische Kastration von Ferkeln zu verzichten. Diskutiert wird unter anderem die Möglichkeit einer Impfung.
Wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind bestrebt, das in Deutschland bereits geltende hohe Tierschutzniveau in Zusammenarbeit mit allen Marktbeteiligten Schritt für Schritt weiterzuentwickeln. So wollen wir auch erreichen, dass die Tierhaltung nicht in Länder abwandert, die über ein niedrigeres Schutzniveau für Tiere verfügen als in Deutschland. Unser Ziel ist es außerdem, unsere hohen Tierschutz- und Umweltstandards auch innerhalb der EU durchzusetzen. Nur so können sie eine ausreichende Wirkung in einem offenen EU-Binnenmarkt entfachen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort unsere Position verständlich machen konnte. Bitte zögern Sie nicht, sich mit weiteren Fragen jederzeit wieder an mich zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Heveling MdB