Frage an Ansgar Heveling von Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Hr. Heveling!
Meine Frage: Ist es richtig, wenn ich nach 49.5 Berufsjahren aus dem Betrieb ausscheide, werden mir dann noch die üblichen Abzüge angerechnet? Oder ist diese Rechnung nicht richtig.
Zur Person : Werde im kommenden Jahr das Pensionsalter erreicht haben, und 50jähriges Betriebjubiläum bei der Firma S. B. feiern.
Es grüßt Sie aus Kaarst
Peter Stein
Sehr geehrter Herr Stein,
leider ist mir aus Ihrer Frage nicht ganz klar geworden, was Sie mit den üblichen Abzügen meinen.
Falls Sie damit fragen möchten, ob Ihnen Abzüge von Ihrer Rente wegen der Anhebung des Renteneintrittaltes auf 67 Jahre entstehen, so kann ich Sie beruhigen: Wenn Sie 2011 das 65. Lebensjahr vollenden, können Sie ohne Abzüge mit 65 Jahren in den Ruhestand treten. Die Neuregelung betrifft nur diejenigen, die 2012 oder später das 65. Lebensjahr vollenden und auch hierbei nur mit Abstufungen.
Je nach der Höhe Ihrer Gesamteinkünfte im Ruhestand kann ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt werden. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Beginn der Rente. Ob es aber überhaupt zu einer Veranlagung durch das Finanzamt kommt, hängt eben von Ihren Gesamteinkünften ab. Sie sollten sich in dieser Sache an Ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Sollten Ihre Frage hiermit nicht hinreichend beantwortet sein, so wenden Sie sich gerne wieder an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Ansgar Heveling MdB