Hallo, wie wollen sie Car- und Bikesharingunternehmen dazubringen, ihr Angebot über den inneren S-Bahn-Ring hinaus auszudehnen?
Hallo Herr Gusy,
ich wohne im Ring und ärgere mich, dass die meisten Angebote mit Autosharing und Bikesharing nur hier gut funktionieren. Abgabe außerhalb ist schon schwierig oder teuer ...
Viele Grüße T. S.
Hallo Herr S.,
auch mich ärgert oft, dass mein Ziel außerhalb des Geschäftsbereich des Sharing-Unternehmens liegt. Bisher gibt es keine Möglichkeit, dieses zu regeln.
Für Mobilitätshubs in Charlottenburg-Wilmersdorf hat Stadtrat Schruoffeneger jeweils zwei Stationen zusammen ausgeschrieben, jeweils einen zentralen Standort und einen im Außenbereich. So konnten Anbieter nur den Zuschlag erhalten, wenn sie auch den weniger profitablen Standort bedienen.
Für die konkrete Situation von stationsungebundenem Sharing will die Koalition in der letzten Plenarsitzung das Berliner Straßengesetz ändern. Es soll ein §11a hinzugefügt werden. Dieser stellt alle Sharingangebote, ob Car- oder Bikesharing u.ä. unter Sondernutzung vom Straßenland, nicht wegen des Abstellens und Fahrens der Fahrzeuge, sondern wegen des Geschäftsvorganges des Anbietens und Vertragsabschlusses auf öffentlichem Straßenland. Damit gibt es erstmals ein Steuerungsinstrument für die Sharingdienste. Über Auflagen und Nebenbestimmungen ließe sich dann auch über das Geschäftsgebiet Auflagen machen, also, dass sie eine bestimmte Anzahl an Fahrzeugen/Fahrrädern auch außerhalb des S-Bahnrings anbieten müssen. Das Gesetz wird dann in Stufen in Kraft treten zuerst im Sept. 2022 für alle außer Carsharing (das tritt ein Jahr später in Kraft) . Diese Zeit soll genutzt werden mit den Anbietern zusammen einen Katalog von Auflagen und Nebenbestimmungen zu erarbeiten.
Ich werde mich für eine Erweiterung der Gebiete einsetzen, damit Sharing für mehr Berliner:innen eine wirkliche Alternative wird und mehr Menschen auf das eigene Auto verzichten.
Falls Sie weitere Fragen haben, gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Gusy