Frage an Anngret Stötzer-Rapp von Michael M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Stötzer-Rapp,
wie stehen Sie zur steuerlichen Gleichstellung von Flüssiggas zu Erdgas als alternative Kraftstoffe.
Zur Zeit ist Flüssiggas lediglich bis 2009 steuerermäßigt, allerdings wird Erdgas bis 2020 steuerlich gefördert.
Wäre es nicht auch im Hinblick auf europäische Vorgaben sinnvoll und gerecht, wenn auch Flüssiggas über den gleichen Zeitraum gefördert werde?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Meitrodt
Lieber Michael Meitrodt,
Ihre Argumente für eine weitere Verlängerung der Steuerbegünstigung von Autogas haben einiges für sich. Letztendlich ist dies eine Frage, die im Einvernehmen zwischen den unterschiedlichen Ressorts der Bundesregierung geklärt werden muss. Federführend ist dabei das Bundesfinanzministerium.
Da auch die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe bis Ende 2009 terminiert ist, gehe ich davon aus, dass man sich der Frage spätestens im nächsten Jahr widmen wird, um Planungssicherheit zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Annegret Stötzer-Rapp
Sehr geehrter Herr Meitrodt,
es war nicht leicht eine Antwort auf Ihre Frage zu finden. Aus Berlin ging mir folgende zu: Die Differenzierung zwischen Erdgas und Flüssiggas ist gewollt und wird u.a. wie folgt begründet:
a) Flüssiggas hat eine schlechtere Klimabilanz als Erdgas.
b) Flüssiggas ist eine wertvolle Ressource und sollte speziell dort eingesetzt werden, wo die speziellen Vorteile auch genutzt werden. Daher ist eine Förderung im Kraftstoffbereich strikter befristet.
Ihre Argumente für eine weitere Verlängerung der Steuerbegünstigung von Autogas haben einiges für sich. Letztendlich ist dies eine Frage, die im Einvernehmen zwischen den unterschiedlichen Ressorts der Bundesregierung geklärt werden muss. Federführend ist dabei das Bundesfinanzministerium.
In der Bundestagsfraktion kann dazu Frank Steffe (Tel. 030-227-52314) Auskunft geben.
Ich wünsche mir das Ihnen diese Antwort weiterhilft.
Für den Wahltag am Sonntag wünsche ich Ihnen eine gute Entscheidung!
Mit freundlichen Grüssen
Annegret Stötzer-Rapp