Frage von Robert B. • 27.08.2021

Antwort von Annette Widmann-Mauz CDU • 08.09.2021
Trotz klarer Verbote existieren Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Tobias Koch
Trotz klarer Verbote existieren Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Die Bundesregierung steht zu ihrem klaren Bekenntnis, dass wir Afghanistan und seine Menschen nicht allein lassen.
(...) Die Kontrolle über gesetzliche Betreuer obliegt dem Betreuungsgericht (...)
(...) Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022 (...)
(...) Ich kann Ihnen deshalb versichern, dass ich diesem Gesetzentwurf zustimmen werde. (...)
(...) verlaufen die SARS-CoV-2-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen überwiegend mild bis moderat, häufig sogar asymptomatisch (...)