Frage an Annette Widmann-Mauz von Kai-Arwed V. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
ich hatte Ihnen vor 14 Tagen eine Email geschrieben, die leider bisher nicht beantwortet wurde. Es ging dabei um eine Stellungnahme von Ihrer Seite als gesundheitspolitsche Sprecherin der CDU/CSU Fraktion zu einer Rede von Herrn Prof. Karl Lauterbach auf dem 4. Symposium zur integrierten Versorgung in Hamburg im November 2008. Herr MdB Lauterbach hatte dort die weitere Entwicklung des Gesundheitswesens in der BRD skizziert. Zusammenfassend beschrieb Herr Lauterbach eine Öffnung des Gesundheitswesens für MVZ und Klinikambulanzen. Bereits im November war Herrn Lauterbach die Honorarmisere der Ärzte bewußt und bereits zu diesem Zeitpunkt beschrieb er die momentane Protestwelle der Ärzte, also zu einem Zeitpunkt, als die kassenärztlichen Vereinigungen angeblich die Situation für die Ärzte noch nicht absehen konnten. Herr Lauterbach empfahl bereits zu diesem Zeitpunkt Ärzten zwischen 45-55 Jahren über den Verkauf ihres Kassensitzes an MVZ nachzudenken.Genau diese Entwicklung treibt momentan viele , insbeondere Fachärzte, die Ängste um ihre Existenz haben, auf die Straße. Ein weiterer Schwerpunkt der Rede war der, von der Koalition beschlossene Gesundheitsfond, der die Krankenkassen erstmalig in die Lage versetzt mit den in den Mobi-RSA definierten Krankenheiten, Geld zu verdienen, während Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, die nicht über den Morbi-RSA definiert sind, als gesund gelten, d.h.in diesen Fällen kommt kein zusätzliches Geld aus dem Gesundheitsfond. Dies bedeutet im Umkehrschluß, das für schwerwiegende Erkrankungen, wie beispielsweise den Antitrypsinmangel, es zukünftig schwierig sein wird eine Versicherung zu finden, da diese für die betroffenen Menschen kein zusätzliches Geld erhalten. Wie stellt sich Ihre Fraktion zu dieser Entwicklung, die ja mit Ihren Stimmen mitbeschlossen wurden. Wie sieht das gesundheitspolitische Konzept der Union aus?Ein Konzept ist für mich nicht erkennbar.
Sehr geehrter Herr Vivell,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Entwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland. Leider hat mich Ihre E-Mail nicht erreicht. Die korrekte E-Mail Adresse finden Sie auf meiner Homepage www.widmann-mauz.de.
Bevor ich auf die von Ihnen angesprochenen einzelnen Aspekte in der Versorgung eingehe, möchte ich Ihnen die klaren und zukunftsweisenden Vorstellungen der CDU zur Gesundheitspolitik darlegen. Im Vordergrund stehen für die Union die Anliegen der Patienten und Patientinnen. Die Union will, dass die Beteiligten in einem selbstverwalteten Gesundheitswesen als Partner auf gleicher Augenhöhe handeln und lehnt eine Staatsmedizin genauso wie eine Kassenmedizin ab. Therapiefreiheit, freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie freie Gesundheitsberufe, wie beispielsweise niedergelassene Haus- und Fachärzte oder Apotheker, gehören zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens. Sie gilt es zu erhalten und modernen Verhältnissen anzupassen.
Zum Thema Medizinische Versorgungszentren (MVZ) möchte ich anmerken, dass es die Union war, die durchgesetzt hat, dass diese nur von zugelassenen Leistungserbringern und nur im Rahmen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung errichtet werden dürfen. Reine Wirtschaftskonzerne oder Krankenkassen scheiden daher als Träger von vornherein aus.
Die Union hat sich in dieser Legislaturperiode für mehr Leistungsgerechtigkeit, Planbarkeit und Verlässlichkeit bei der Vergütung der niedergelassenen Ärzte eingesetzt. Die ärztliche Honorarreform setzt die langjährigen Forderungen der Ärzteschaft um. Es ist nach wie vor unser der politischer Wille, dass die finanzielle Lage der Ärzteschaft insgesamt verbessert wird. Insbesondere auf Betreiben der Union wurde das Gesamtvolumen der ärztlichen Vergütung im Vergleich 2007/2009 um mehr als 3 Mrd. Euro angehoben. Ich erwarte, dass die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, wie z.B. Zuschläge zum bundeseinheitlichen Orientierungswert, um den unterschiedlichen regionalen Kostenstrukturen gerecht zu werden, oder für besondere Leistungen endlich von der dafür zuständigen gemeinsamen Selbstverwaltung realisiert werden.
Ziel der Union ist es, die Finanzierbarkeit der gesundheitlichen Versorgung zu sichern. Die im Gesundheitsfonds vorgesehene Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages ist ein erster Schritt zu einer Abkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten. Dies halten wir für ganz besonders wichtig, um die Herausforderungen der Zukunft ohne Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitsplätze meistern zu können. Ausgehend vom Gesundheitsfonds lässt sich die gesetzliche Krankenversicherung mittelfristig zu einem tragfähigem Finanzierungssystem auch im Hinblick auf mehr Generationengerechtigkeit konsequent weiterentwickeln.
Der Gesundheitsfonds hat mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) nur bedingt etwas zu tun. Den Risikostrukturausgleich (RSA), gibt es bereits seit 1994. Er soll die finanziellen Folgen unterschiedlich historisch gewachsener Risikostrukturen im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auffangen. Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde die Weiterentwicklung des bisherigen RSA zum Morbi-RSA geregelt. Der Morbi-RSA ist Bestandteil des Zuweisungsverfahrens der Gelder aus dem Gesundheitsfonds, in den alle Krankenkassen die Beiträge ihrer Versicherten abführen. Intention des Gesetzgebers war, dass 50 bis 80 eng abgrenzbare, chronische und kostenintensive Krankheiten berücksichtigt werden sollen. Es kommt nun sehr genau darauf an, die Umsetzung, insbesondere durch die Krankenkassen zu beobachten, da wir nicht zulassen werden, dass es zu Manipulationen durch Kassen kommt.
In Deutschland sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, jeden Bürger unabhängig von einer Erkrankung aufzunehmen, von daher kann ich Ihre Befürchtung, von einer gesetzlichen Krankenkasse aufgrund einer „nicht Morbi-RSA relevanten Erkrankung“ als Mitglied abgelehnt zu werden, nicht teilen.
Im Mittelpunkt unserer Gesundheitspolitik steht, dass wir weiterhin wohnortnah über eine qualitativ hochwertige Versorgung mit niedergelassenen, freiberuflich tätigen Ärzten und Fachärzten verfügen, die gerne und unter für sie guten und verlässlichen Bedingungen ihre Patienten in der Praxis versorgen können. Die Freiberuflichkeit und die Therapiefreiheit mit verlässlichen und leistungsgerechten Rahmenbedingungen sind für mich unabdingbar in einem freiheitlichen Gesundheitswesen. Sie gilt es auch weiterhin zu bewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Annette Widmann-Mauz MdB