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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Kurt N. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Kurt N. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

1.Was hat die Einführung von Studiengebühren mit Bürokratieabbau zu tun?
2.Warum finde ich im Unionswahlprogramm nichts zu Bafög und Studiengebühren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre zwei Fragen. Bürokratie hat sich wie Mehltau über unser Land gelegt. Seit Jahrzehnten wird der Abbau von Bürokratie gefordert. Dazu hat sich die Politik auf allen Ebenen bekannt. Trotz zahlreicher Bemühungen, Initiativen, vieler Kommissionen und Sachverständigengremien ist der Durchbruch beim Bürokratieabbau bisher ausgeblieben. Deutlich sichtbar ist dies an der stetig steigenden Zahl an Gesetzen und Rechtsverordnungen.
– Im Laufe der 14. Legislaturperiode (1998 bis 2002) sind auf Bundesebene 382 Gesetze und 1 361 Rechtverordnungen neu in Kraft getreten. Dagegen wurden nur 95 Gesetze und 406 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt.
– Insgesamt waren auf Bundesebene Mitte des vergangenen Jahres 2 197 Gesetze mit 46 799 Einzelvorschriften in Kraft, dazu 3 131 Rechtsverordnungen mit 39 197 Einzelvorschriften.
– Die Kosten der damit verbundenen Bürokratie sind immens: 29 Mrd. Euro insgesamt, davon trägt 28 Mrd. Euro der Mittelstand. Drucksache 15/1330
– 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
– Die deutsche Bürokratie belastet jedes Unternehmen durchschnittlich mit ca. 31 000 Euro pro Jahr.

Der Hauptgrund für immer mehr Vorschriften ist, dass es bisher keine systematischen, auf die Dauer angelegten und damit durchgreifenden Maßnahmen und Instrumente zum Rückbau von Bürokratie gibt. Das wollen wir ändern.

Die Frage der Studiengeühren ist eine andere. Das Bundesverfassungsgericht hat zu Recht das mit dem 6. HochschulrahmenÄnderungsgesetz (HRGÄndG) in das Hochschulrahmengesetz eingeführte Verbot zur Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium zu Fall gebracht. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Aufgabenverteilung des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung von Studienbeiträgen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Das Studiengebührenverbot hat bisher ganz entscheidend dazu beigetragen, dringend notwendige Reformen im Hochschulbereich zu verhindern. Es hat die Unterfinanzierung der Lehre mit verursacht. Nach Expertenmeinung fehlen den Hochschulen jährlich 3 bis 4 Mrd. Euro, davon allein 1 Mrd. in der Lehre. Die Einführung von Studiengebühren in einer durchschnittlichen Größenordnung von 500 Euro pro Semester würde zum Beispiel zu realen Mehreinnahmen der Hochschulen von 1,4 bis 1,6 Mrd. Euro jährlich führen. Studienbeiträge sind zudem geeignet, einen Qualitätswettbewerb in Gang zu setzen. Sie führen – das zeigen Beispiele in anderen Ländern – zu Verbesserungen in der Lehre, kürzeren Studienzeiten und höherem Studienerfolg.

Für mich ist selbstverständlich, dass Studienbeiträge sozial verträglich ausgestaltet sein müssen. Niemand, der zu einem Studium befähigt ist, darf sich allein aus finanziellen Gründen daran gehindert sehen. Die Einführung von Studienbeiträgen muss begleitet werden von einem leistungsfähigen Darlehens- und Stipendiensystem und einer umfassenden Diskussion über die Bildungsfinanzierung insgesamt.

Unser Regierungsprogramm stellt die wichtigsten Maßnahmen vor, die zu aller erst umgesetzt werden müssen. Daneben gibt es zahlreiche weitere Aufgaben, die auch bewältigt werden müssen. Wir müssen das eine tun, ohne das andere zu unterlassen. Deshalb ist unser Regierungsprogramm im Zusammenhang mit unserem Parteiprogramm zu lesen. In Bezug auf Bafög und Studiengebühren haben wir klare Forderungen:
1. die Ausbildungsförderung und das Bildungskreditprogramm des Bundes mit Blick auf die Einführung von Studienbeiträgen zu überarbeiten.
2. zu prüfen, inwieweit die Ausfallbürgschaft für das Studienkreditprogramm der KfW vom Bund übernommen werden kann.
3. neue Wege der Förderung des „Bildungssparens“ zu überprüfen.
4. die Hochschulbaufinanzierung wieder mindestens auf das Niveau von 2002 anzuheben.
5. das Hochschulrahmengesetz des Bundes (HRG) wie angekündigt weiter zu verschlanken und so mehr Autonomie der Hochschulen und mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu ermöglichen.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit geholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihre Annette Widmann-Mauz

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