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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Christina N. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Christina N. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

Am 23. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig ist.
Gemäß dieser Entscheidung bleiben vor der Personenstandsänderung geschlossene Ehen weiter bestehen, der Zwang zur Ehescheidung entfällt somit.
(Dies ist nicht die erste Bestimmung dieses Gesetzes, welche inzwischen ungültig geworden ist; anderes Beispiel: Die Altersgrenze von 25 Jahren wurde bereits gekippt.)

Aus der o.g. Entscheidung des BVerfG ergibt sich ja nun für den Gesetzgeber die Notwendigkeit, für die nun quasi gleichgeschlechtlichen Ehen (nach der Personenstandsänderung) eine Lösung zu finden, wobei aber der Gesetzgeber (Zitat BVerfG) "dabei aber dafür Sorge tragen [muß], dass die erworbenen Rechte und auferlegten Pflichten aus der Ehe dem Paar ungeschmälert erhalten bleiben."

Folgende konkrete Fragen habe ich an Sie:
- Wie stehen Sie zu diesem Gesetz und wie sehen Sie die Zukunft dieses inzwischen recht löchrigen Konstrukts?
- Wie wird Ihrer Ansicht nach eine Lösung des Problems aussehen, bei der die genannten Rechte und Pflichten erhalten bleiben? Dies ist speziell vor dem Hintergrund der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" zu sehen, welche ja eben genau nicht die gleichen Rechte und Pflichten (eigentlich ja praktisch keine Rechte...) im Vergleich zu einer Ehe aufweist.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Christina Naß

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Naß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.11.2008, in der Sie um Auskünfte zum Personenstandsgesetz bitten. Gerne nehme ich dazu Stellung.

Wie Sie wissen, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einige Regelungen des Personenstandsgesetzes (PersStdG) als nicht verfassungskonform eingestuft. Derzeit erfolgt eine Neuanpassung in Form eines Gesetzesentwurfes, der den Anforderungen des BVerfG entspricht. Federführend ist das Bundesministerium des Inneren (BMI). Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des bisherigen Gesetzes wurde erkannt und wird gegenwärtig vorgenommen. Solange der Referentenentwurf des BMI noch nicht an die Fraktionen des Deutschen Bundestages weitergeleitet wurde, kann ich Ihnen leider keine näheren Angaben zur künftigen Ausgestaltung des PersStdG machen. Die Eckpunkte des überarbeiteten Gesetzes werden zu gegebener Zeit veröffentlicht werden.

Abschließend möchte ich noch bemerken, dass das BVerfG und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unterschiedliche Maßstäbe bei den Rechten und Pflichten der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" einerseits und der herkömmlichen Ehe andererseits durchaus als zulässig erachtet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz MdB

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