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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Ruth Z. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Ruth Z. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Maunz,

Ich würde gerne etwas zu dem Schmiergeldprozess fragen, in dem der ehemalige Staatssekretär Holger Pfahls die Hauptrolle spielte. Der wurde ja gerade mal zu einer "Strafe" von 27 Monaten Haft verurteilt, was ihn ja letztlich wieder (meiner Ansicht nach viel zu) bald wieder zu einem freien Mann macht.
Dabei wundere ich mich doch: Geht das da alles mit rechten Dingen zu?
Immerhin hat "Herr Pfahls" für Ihre Partei ja ein hohes Amt ausgeübt und ist ja fünf Jahre in abendteuerlichster Weise vor der Justiz geflohen. Und das soll dann alles gewesen sein? 27 Monate?
Mir persönlich sagt mein gesunder Menschenverstand, dass diese ganze Sache gewaltig stinkt! Finden Sie das nicht auch?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Zwiauer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. August 2005. Gerne möchte ich zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt Stellung nehmen.

Herr Pfahls ist im sog. "Schmiergeldprozess" zu 27 Monaten wegen Vorteilnahme verurteilt worden. Bei der Gerichtsverhandlung stellten die Richter fest, dass Herr Pfahls keinen Entscheidungsspielraum hatte, sondern die Entscheidungen von Bundeskanzler Helmut Kohl getroffen wurden.

Die Höchststrafe für Vorteilnahme sind nach dem Strafgesetzbuch 3 Jahre (§ 331 Abs. 1 StGB). Gleichzeitig muss nach der Strafprozessordnung ein Geständnis beim Strafmaß mit einfließen. Deshalb konnte nicht die Höchststrafe erteilt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihre Annette Widmann-Mauz

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