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Annette Widmann-Mauz
CDU
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Frage von Fabian S. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Fabian S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

vor dem Hintergrund der am Donnerstag, 29.10.2020, im Bundestag stattfindenden Debatte zum Thema Cannabis habe ich folgende Fragen an Sie:

- Sie berufen sich in einer früheren Frage zum Thema Cannabis darauf, dass Alkohol schon seit Jahrhunderten zu unserer Trink- und Esskultur gehört und Cannabis nicht. Das ist faktisch falsch. Hanf wird seit Jahrtausenden als Rohstoff verwendet und Cannabis seit Jahrhunderten als Rauschmittel (z.B. Wilhelm Busch "Krischan mit der Piepe" 1864)
1. Halten Sie es für angemessen, dass 14-Jährige im Beisein eines Erziehungsberechtigten Alkohol konsumieren dürfen, ein beispielsweise 25-jähriger aber mit Geldstrafe für den Besitz von einem Gramm Cannabis bestraft wird?

In derselben Frage sprechen Sie die Utopie vom suchtfreien Leben an.
2. Halten Sie das für realistisch?
2a. Sollte dann im Umkehrschluss nicht auch Alkohol verboten werden?

Der Staat hat keinen Einfluss auf den Schwarzmarkt. Die Produkte werden ungeprüft an Konsumenten weitergegeben, dadurch entsteht eine enorme Gefahr für die Gesundheit, außerdem finden de facto keine Alterskontrollen statt, Jugendliche bekommen an jeder Ecke Gras, oft mit gesundheitsschädlichen Streckmitteln oder gar tödlichen "Legal Highs" versetzt.
3. Hätte der Staat Ihrer Meinung nach nicht einen besseren Einfluss auf Konsumenten und deren Schutz, wenn die Abgabe von Cannabis durch ihn reguliert wird?

Die Zahl der jugendl. Konsumenten von Alkohol und Nikotin sinkt in den letzten Jahren kontinuierlich, was u.a. auch den Präventionskampagnen zu verdanken ist. Im Gegensatz dazu steigt der Konsum von illegalem Cannabis an.
4. Hätte der Staat nicht mehr Einfluss auf die Prävention, wenn Cannabis nicht mehr als Tabu-Thema gehandelt wird? Die Illegalität macht es fast unmöglich, Personen, mit problematischem Konsumverhalten, zu erreichen.

5. Der größte Teil der Konsumenten entwickelt keine Sucht, ist die Bestrafung derer trotzdem zielführend?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Speidel, 

sowohl Cannabis als auch Alkohol besitzen ein hohes Suchtpotenzial, das wir in keinem Fall verharmlosen dürfen. Die physischen und psychischen Gesundheitsschäden übermäßigen Alkohol- und Drogenkonsums sind immens. Aus diesem Grund halte ich das Ziel eines suchtfreien Lebens selbstverständlich für notwendig und erstrebenswert. Dabei setzen wir vor allem auf eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung: Durch Kampagnen wie „Alkohol? Kenn dein Limit.“ und die Einführung verschärfter Warnhinweise auf Zigarettenschachteln ist es uns insbesondere bei Jugendlichen gelungen, Menschen für einen verantwortungsbewussteren Umgang mit Alkohol und Nikotin zu sensibilisieren.
Entgegen Ihres Arguments einer besseren staatlichen Kontrolle durch die Legalisierung von Cannabis zeigt das Beispiel Kanadas, dass mehr als zwei Drittel der Konsumenten die Droge weiterhin auf dem Schwarzmarkt kaufen. Dieser hat sich den legalen Konkurrenzangeboten angepasst. Die Schwarzmarktpreise sind seit der Legalisierung unter das Niveau des legalen Verkaufs gesunken, bei gleichzeitigem Anstieg des Wirkstoffgehalts.
Gerade aufgrund der schweren gesundheitlichen Schäden, die der Cannabiskonsum hervorrufen kann, spreche ich mich auch weiterhin klar gegen eine Legalisierung aus. Regelmäßiger und häufiger Cannabismissbrauch senkt bei Jugendlichen und Heranwachsenden die Hirnleistung und verschlechtert das Gedächtnis. Abhängig vom Konsumverhalten zeigen sich zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen bei Lern- und Erinnerungsleistung, sowie anderen kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit und Denkleistung. Cannabis ist ein Risikofaktor für schwere psychische Erkrankungen, vor allem Psychosen. Unter Cannabis treten häufiger zum ersten Mal manisch-depressive Symptome auf, wie sie bei bipolaren Störungen beobachtet werden. Das Risiko hierfür ist dreimal so hoch wie bei Nichtkonsumenten. Cannabis erhöht ebenfalls das Risiko für Angststörungen und Depressionen. Auch die Weltgesundheitsorganisation hat letztes Jahr bestätigt, dass Cannabis weiterhin unter das UN-Suchtübereinkommen von 1961 fällt und sich dessen Verwendung ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränken solle. Dieser Empfehlung entsprechend hat die Union einen sehr wichtigen Schritt in der Anerkennung der medizinischen Wirkung von Cannabis unternommen.
Im Gegensatz zum Alkoholkonsum ist die Dosis-Wirkungsbeziehung bei Cannabis viel komplexer und so unvorhersehbar, dass es in Deutschland bisher keinen wissenschaftlichen Konsens darüber gibt, ab welchen Blutkonzentrationswerten ein Gefahrengrenzwert festgelegt werden kann. Selbstverständlich ist auch der Konsum von Alkohol gesundheitsschädlich und kann tödlich sein. Doch die Gefährlichkeit von Alkohol macht Cannabis nicht automatisch ungefährlich.
Aufgrund der gesundheitlichen Folgen, die vom Drogenkonsum und dauerhaften Cannabiskonsum ausgehen, setzen wir auf die präventive Wirkung der Strafandrohung. Damit werden die Verfügbarkeit und Verbreitung von Drogen, inklusive Cannabis eingeschränkt. Damit verfolgen wir einen in meinen Augen ausgewogenen Ansatz zur Prävention, Beratung und Behandlung sowie der Bekämpfung von Drogenkriminalität.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz MdB

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