Frage an Annette Widmann-Mauz von Emese B. bezüglich Menschenrechte
Guten Tag Frau Widmann - Mauz, wieso haben Sie sich im März diesen Jahres bei der Abstimmung über die Aufnahme von 5000 geflüchteten Menschen nicht an der Abstimmung beteiligt? Und was werden Sie jetzt - wo Moria abgebrannt ist und die schutzsuchenden Menschen Unterkunftslos geworden sind - tun, um eine noch größere Katastrophe zu verhindern?
Sehr geehrte Frau Bodolay,
wir beobachten und begleiten mit Sorge die Vorgänge rund um die Unterbringung von Schutzsuchenden und international Schutzberechtigten auf den griechischen Inseln. Die Bilder, die uns unter anderem von Lesbos nach dem Brand in der dortigen Unterkunft erreicht haben, werden den humanitären Ansprüchen eines solidarischen Europas nicht gerecht.
Um eine Linderung dieser aktuellen Notsituation herbeizuführen, hat die Bundesregierung kurzfristig ein begrenztes humanitäres Aufnahmeprogramm als Ad-hoc-Maßnahme nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz initiiert, die einer gesamteuropäischen Lösung für weitere Schutzsuchende und international Schutzberechtigte vorgreift. So sollen zeitnah 408 schutzberechtigte Familien – insgesamt 1.553 Personen mit von den griechischen Behörden erteilten Aufenthaltstiteln – in Deutschland aufgenommen werden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Hilfsgüter im Wert von rund zwei Mio. Euro aus Deutschland vom THW bereits in die Region transportiert. Wichtig ist aber auch, dass die Hilfsgüter von den zuständigen Behörden vor Ort auch bereitgestellt und verteilt werden.
Die teils dramatische Flüchtlingssituation an den EU-Außengrenzen ist eine drängende humanitäre Herausforderung, die in gemeinschaftlicher Verantwortung aller EU-Staaten schnellstmöglich gelöst werden muss. Dies ist auch ein wichtiges Anliegen unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Unabhängig von der notwendigen gesamteuropäischen Lösung verstehen wir das erneute Vorangehen Deutschlands bei der Aufnahme schutzberechtigter Familien als einen weiteren substantiellen Beitrag, um die akute humanitäre Lage in Griechenland zu verbessern.
So realisiert die Bundesregierung seit Anfang 2020, in Zusammenarbeit mit den griechischen Behörden, regelmäßig Einreisen aus Griechenland, die auf den verschiedenen Beschlüssen zur Aufnahme von schutzbedürftigen Menschen in Deutschland basieren. Dazu gehört unter anderem auch die Aufnahme von Kindern, die entweder wegen einer schweren Erkrankung dringend behandlungsbedürftig oder aber unbegleitet und jünger als 14 Jahre alt sind. Weitere zusätzliche Kontingente übernimmt Deutschland auch bei der Aufnahme von aus Seenot geretteten Geflüchteten.
Die tatkräftige Unterstützung aus den Ländern, Kommunen und nicht zuletzt von unterschiedlichen Vereinen und Initiativen bestärkt die Bundesregierung darin, immer wieder auch neue und pragmatische Wege im Flüchtlingsschutz zu entwickeln, um den bestehenden humanitären Verpflichtungen Europas besser gerecht zu werden. Ihr Schreiben unterstreicht, wie wichtig dieses Engagement ist.
Zum Antrag der Grünen „Humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Asylsuchende aus Griechenland“ (19/16838) habe ich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im März eine persönliche Erklärung abgegeben, die Sie hier nachlesen können: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19149.pdf#P.18698 (ab S. 18698A).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Annette Widmann-Mauz MdB