Frage an Annette Widmann-Mauz von Ernst S. bezüglich Frauen
Werden Sie ein Sex-Verkaufs-Verbot auch unterstützen?
Welches Strafmaß ist im Fall von Verstößen angedacht?
Ab wann nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das wirksam?
Sehr geehrter Herr Strauß,
als Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands setze ich mich für die Einführung eines Sexkaufverbots in Deutschland ein, welches Freier und Bordellbetreiber unter Strafe stellt, Prostituierte aber nicht stigmatisiert. Eine gesetzliche Änderung muss durch Maßnahmen für gezielte und verbesserte Ausstiegsprogramme und alternative berufliche Perspektiven für ausstiegswillige Prostituierte flankiert werden.
Der Bundesvorstand der Frauen Union der CDU Deutschlands hat am 29.06.2020 hierzu den Beschluss „Perspektivwechsel jetzt! Für ein Sexkaufverbot und besseren Schutz von Frauen“ verabschiedet, den Sie unter folgendem Link einsehen können: https://www.frauenunion.de/sites/www.frauenunion.de/files/beschluesse/beschluss_buvo_perspektivwechsel_jetzt_29.06.2020.pdf
Alles weitere inkl. des möglichen Strafrahmens bleibt einem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Widmann-Mauz