(...) Wie Sie dargestellt haben, haben Sie eine Rente in Zeiträumen erwirtschaftet, in denen Sie aus familienpolitischen Gründen von Ihrer Dienstleistungspflicht als Beamter freigestellt waren. Der Dienstherr verzichtete mithin auf Ihre Arbeitsleistung. (...)
(...) Und richtig ist auch, dass es verschiedene Ausgangsbedingungen bis hin zu unterschiedlichen Lerngeschwindigkeiten gibt. Diese und andere Fragen wurden seinerzeit im Vorfeld der Einführung von G8 intensiv diskutiert. Dabei spielte zum einen mit hinein, dass deutsche Hochschulabsolventen im internationalen Vergleich durchschnittlich älter sind; zum anderen gab und gibt es die positiven Erfahrungen mit dem zwölfjährigen Abitur zum Beispiel in den neuen Ländern. (...)
(...) Ein solches Tutorenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt es nicht und ist auch nicht geplant. Im Mittelpunkt unserer deutsch-spanischen Ausbildungsinitiative steht auch nicht, junge Spanier in großer Zahl in Deutschland auszubilden. Verabredet haben wir vielmehr - und die Gespräche beispielsweise auf Kammerebene sind auch bereits fortgeschritten -, in Spanien ein Berufsausbildungssystem in Anlehnung an unsere duale Ausbildung aufzubauen. (...)
(...) Das BAföG als ein Sozialleistungsgesetz tritt mit seinen Leistungen grundsätzlich nachrangig ein: Ein Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung besteht nur dann, wenn die Auszubildenden beziehungsweise ihre ihnen unterhaltsverpflichteten Eltern oder Ehegatten nicht in der Lage sind, die Ausbildung aus eigener Kraft zu finanzieren. Der Gesetzgeber setzt damit voraus, dass zuerst Unterhaltsverpflichtete in Anspruch genommen werden, bevor der Staat und damit die Steuerzahler zur Ausbildungsfinanzierung beitragen. (...)