
(...) Dementsprechend sah das Grundgesetz auch in der ursprünglichen Fassung des Artikels vor, dass es seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber Grundgesetzerkmale einer Verfassung und hat sich als solche in nunmehr über 60 Jahren Staatspraxis bewährt, so dass verfassungsrechtlich auch keine Zweifel an der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestehen. (...)