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Annette Schavan
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Frage von Susanne A. •

Frage an Annette Schavan von Susanne A. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Schavan,

in der Exzellenzinitiative (s. DFG; Wissenschaftsrat) und dem Hochschulpakt 2020 (s. HRK) ist Chancengleichheit als Qualitätskriterium festgeschrieben. Die Exzellenzinitiative hat nach Ihrer Angabe an den Universitäten eine große struktur- und profilbildende Wirkung entfaltet.

Problematisch erscheint mir angesichts der "großen Wirkung“ des Exzellenztitels für Hochschule/ Land die damit verbundene Kritikerschwernis und der Umgang mit nachweisbaren, aber exzellenztitelrelevanten Problemen; auch an Praktiken von Vertreterinnen der Gleichstellung.

Kritikmöglichkeit und Sachprüfung gehören zum grundlegenden Anliegen in der Forschung wie die kritische Prüfung von Wirkungen in der Hochschullandschaft.

An welcher unabhängigen Sachstelle (außergerichtlich) kann nun konkrete Kritik an der Praxis eines Frauenhochschulnetzwerkes einer Exzellenzuniversität nachweislich dargelegt und geprüft werden?

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Anton

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Anton,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Juli 2010.

Die Exzellenzinitiative von Bund und Ländern wurde ganz bewusst als wissenschaftsgeleitetes Verfahren ausgestaltet, dessen Durchführung in der Verantwortung der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrates liegt. Die Bewertung der Anträge erfolgt entsprechend der Bund-Länder-Vereinbarung zur Exzellenzinitiative ausschließlich nach wissenschaftlichen Kriterien. Dabei ist die Eignung der beantragten Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau in der Wissenschaft in die Beurteilung einzubeziehen. Dies wird auch bei der Begutachtung von Neu- und Fortsetzungsanträgen in der zweiten Programmphase der Exzellenzinitiative erfolgen, die derzeit vorbereitet wird.

Konkrete für das Begutachtungsverfahren relevante Hinweise sollten daher an die Deutsche Forschungsgemeinschaft und den Wissenschaftsrat gegeben werden. Bei allgemeinen Fragen der Gleichstellung an einer Hochschule könnte etwaige Kritik an die jeweilige Hochschulleitung oder an das Wissenschaftsministerium des Landes gerichtet werden.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan