Frage an Annekathrin Giegengack von Dr. K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Giegengack,
in Ihrer Antwort auf meine Frage zur EU-Verfassung ziehen Sie insgesamt eine positive Bilanz. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Sie schreiben, dass Transparenz vorhanden wäre. Aber die Kritiker heben hervor, dass der Ministerrat über das Parlament hinweg, sogar ohne dieses zu informieren, wichtige Entscheidungen treffen kann. Wie kommen Sie als basisdemokratische Partei damit klar?
Wie kommen Sie damit klar, dass
- in der EU-Verfassung eine Aufrüstungsverpflichtung der Mitgliedsstaaten vorhanden ist (Art. I-40, 3)?
- Militär zur Terrorbekämpfung auch in Drittstaaten vorgesehen ist (Art. III-205, 1)?
- die Entscheidung über Militäreinsätze der Ministerrat trägt und dieser dann die Mitgliedsstaaten zur Kriegführung beauftragt (Art. I-40, 4+5)?
- Außenpolitik und Militäreinsätze der Entscheidungsbefugnis und Kontrolle der Parlamente entzogen sind? Das EU-Parlament wird lediglich regelmäßig "auf dem Laufenden gehalten" (Art. I-40, 8) und kann "Anfragen" stellen (Art. III-205, 2)?
- nicht einmal eine Kontrolle der Außenpolitik des Ministerrates durch den europäischen Gerichtshof möglich ist (Art. III-282)?
Stimmen Sie mir zu, dass diese Fakten in der Bevölkerung kaum bekannt sind und bewusst nicht propagiert wurden? Stimmen Sie mit mir über ein, dass unter dem Gesichtspunkt dieser (u. a.) Fakten es durchaus nachzuvollziehen ist, dass man sich einer Volksabstimmung in Dt. und vielen anderen betroffenen Ländern bewusst widersetzt?
Nur die Vorteile herauszustellen ohne die Nachteile zu nennen ist undemokratisch.
Mit freundlichen Grüßen,
E. Kühne.