Frage an Anne Helm von Oliver M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Helm,
ich habe Sie vor über einem Monat um Stellungnahme zu einer Frage gebeten.
Ich formuliere sie hier erneut und etwas vereinfacht und würde mich sehr freuen von Ihnen dazu Auskunft zu erhalten. Als Mitglied im Ausschuss für Medien um Abgeordnetenhaus Berlin und als ehemaliges Mitglied der Piratenpartei sind Sie zweifelsohne am besten qualifiziert meine Frage zu beantworten.
Die Landesrundfunkanstalten dürfen zur Feststellung, welcher Bewohner einer Wohnung beitragspflichtig ist, Daten einfordern. Hierbei wird insbesondere um die Beitragsnummer eines bereits zahlenden Mitbewohners gebeten. Laut mir erteilter Auskunft der Landesdatenschutzbeauftragten hingegen gibt es keine rechtliche Handhabe, diese Nummer auch von einem Haushaltsmitglied einzufordern.
Als einzig akzeptierter Beweis daß bereits für eine Wohnung bezahlt wird dient also eine Nummer die einzufordern ein nicht-zahlungspflichtiger Mitbewohner ganz schlicht nicht befugt ist!
Auch die schlichte Weitergabe des Namens des bereits zahlenden Mitbewohners kann problematisch sein da nicht per se bekannt ist ob damit evtl. eine Meldedatensperre unterlaufen wird (diese könnte der zahlende Mitbewohner ja erwirkt haben).
Sie dürften bei der Diskussion zum letzten Zustimmungsgesetz für Ihre Partei im Medienausschuss dabei gewesen sein, weswegen ich Sie bitte mir zu beantworten:
Ist es beabsichtigt daß der Bürger die Erhebungsdefizite der Rundfunkanstalten auf eigenes Risiko behebt? Wie verträgt sich das mit der angeblich durch die Reform 2013 erfolgten Verwaltungsvereinfachung?
Welche Möglichkeit sehen Sie als politisch Verantwortliche, als Betroffener diese Situation zu lösen?
Dem (zweifelsohne illegalen) heimlichen Beschaffen der Beitragskontonummer des Mitbewohners steht ja nur das doppelte Zahlen für ein und dieselbe Wohnung als Option gegenüber.
Sollten Sie Rückfragen haben stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
O. M.
Sehr geehrter Herr Marquardt,
Zur Beantwortung der Frage, welche Menschen in welchen Wohnungen leben und daher wie beitragspflichtig sind gibt es unterschiedliche Lösungsansätze. Als erstes hat die Gebühreneinzugszentrale einen kompletten Abgleich ihrer Daten mit den Melderegistern vorgenommen und dann festgestellt, dass diese Informationen nicht kleinteilig genug sind, die hier aufgeworfene Frage zu beantworten und die Datenschutzaufsichtsbehörden sprechen sich gegen eine ständige Widerholung dieses Vorgangs aus. Leider sind die Daten des erstmaligen Abgleichs auch nicht mehr aktuell.
Mangels Datenbasis wissen die Rundfunkanstalten also nicht, wer in welcher Wohnung Beiträge zahlt und wer nicht. Dazu müssten sie zunächst eine Datenbank mit allen Wohnungen haben, die es so bisher nicht gibt, und dann wissen, wer in welcher Wohnung wohnt, was sie möglicherweise nicht speichern dürfen.
Im Ergebnis sind die Rundfunkanstalten auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen (leider ist gesetzlich geregelt, dass die Beweislast über das (Nicht)bestehen der Beitragsschuld den/die Schuldner*in trifft). Teil der Beweisführung ist, dass gegebenenfalls nachgewiesen werden muss, dass ein anderes WG-Mitglied die Beitragsschuld erfüllt. Richtig ist aber auch, dass die/der betroffene Bewohner*in zunächst keinen Anspruch auf Mitteilung der Beitragskontonummer hat, die dazu notwendig ist. Es wäre auch denkbar, dass die/der Beitragszahler*in der
Einzugsstelle mitteilt, wer mit ihr/ihm in einem Haushalt lebt.
Herzliche Grüße
Anne Helm