Frage an Anne Franke von Rolf S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Franke,
wie stehen Sie zur Gesichtserkennungsüberwachung im öffentlichen Raum. Werden Sie diese ablehnen? Ich bin gegen die immer weiter fortschreitenden Maßnahmen zur verdachtsunabhängigen Überwachung. Das ist Verfassungs- und Demokratiefeindlich. Ich kenne das Stasisystem bereits aus der DDR. Wir sind auf dem besten Weg dahin, wenn es nach den Herren Seehofer und Hermann geht.
Viele Grüße
Rolf Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
herzlichen Dank für Ihre Frage, aus der echte Sorge um unseren Rechtsstaat spricht.
Wir Grüne kämpfen im Landtag wie im Bundestag für das Recht auf Privatheit und umfassenden Datenschutz. Wir Grüne sind der Meinung, dass wir engste rechtsstaatliche Grenzen für die intelligente Videoüberwachung brauchen und sind gegen nutzlose wie bürgerrechtsfeindliche Massenüberwachung.
Während wir Videoüberwachung an gefährlichen oder sensiblen Orten, beispielweise in U-Bahnhöfen in der Nacht, durchaus für sinnvoll erachten, ist der Einsatz sogenannter "intelligenter Videoüberwachung" - mit Hilfe der von Ihnen angesprochene Gesichtserkennung - ohne engste gesetzliche, zeitliche und örtliche Grenzen des Einsatzes verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Ich denke, man muss zwischen Sicherheitsbedürfnis der Bürger*innen, Aufklärung von kriminellen Taten und Datenschutz abwägen und einen akzeptablen, rechtsstaatlich abgesicherten Mittelweg finden, der selbstverständlich weit entfernt von Stasipraktiken zu finden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Franke