Frage an Anne Franke von Volker A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Franke,
mich interessiert, wie Sie zur Haltung der baden-württembergischen Grünen zum Nachtangelverbot stehen und ob Sie eine entsprechende Regelung auch für Bayern begrüßen würden. Inwiefern sehen Sie aus Perspektive des Tierschutzes die Notwendigkeit, das Angeln in Bayern stärker zu regulieren und gesetzlich zu regeln?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Volker Adams
Sehr geehrter Herr Adams,
leider hat meine Antwort etwas gedauert, da ich mich erst über das Nachtangeln kundig machen musste. Als Verbraucherschützerin und Sprecherin für Ernährung und gegen Agrogentechnik im bayerischen Landtag bin ich mit diesem Thema nicht gerade vertraut. Unsere Grüne Position, die ich auch unterstütze, ist folgende:
In BW wollen wir noch in dieser Legislaturperiode das LFischG hinsichtlich verstärkter Berücksichtigung des Tierschutzes novellieren. Das Angeln ist gemäß der Landesfischereiverordnung in BW § 3 Abs. 1 Satz 5 von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang zulässig. Damit beträgt die generell zulässige Angelzeit selbst an den kürzesten Tagen im Jahr mehr als zehn und im Sommer bis zu 18 Stunden. Für das Angeln auf die nachtaktiven Arten Aal und Wels besteht eine Sonderregelung, dieses ist je nach Tageslänge mindestens 17 und bis zu über 20 Stunden erlaubt.
Gegen eine völlige Freigabe des nächtlichen Angelns sprechen zahlreiche Gründe. Vor allem halten wir eine Ruhezeit für die Fauna an den Gewässern für erforderlich. Ein durchgehender nächtlicher Angelbetrieb würde zu größeren Schädigungen, Störungen und Zerstörungen in den ökologisch besonders sensiblen Uferzonen führen. Zahlreiche Verbände, darunter der Landesnaturschutzverband und der Landesbeirat für Tierschutz (20.11.2010) haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die bestehende Regelung beizubehalten.
Die Aufhebung des Nachtangelverbots lehnen wir daher ab.
Unser Koalitionspartner, die SPD, in Anglerkreisen gut vernetzt, hätte hingegen gern die Aufhebung des Nachtangelverbots. Unser Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist ein grün geführtes Haus, ob wir uns aber mit dieser Position durchsetzen können, wissen wir noch nicht. Und schließlich ist eine Gesetzesänderung ja durch den gesamten Landtag zu beschließen.
Mit besten Grüßen
Anne Franke