
(...) Befinden sich diese Häuser im Privatbesitz, kann der Staat allerdings nur dann eingreifen, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Haus einzustürzen droht. Sollten Sie Sicherheitsbedenken bei einem Gebäude haben, ist dafür die Bauprüfabteilung des Bezirks Mitte zuständig. (...)