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Anne Alter
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Frage von Florian B. •

Frage an Anne Alter von Florian B. bezüglich Recht

Frage 1:
Sie schreiben, dass der Unterschied zwischen der Videoüberwachung der Hochbahn und der auf der Reeperbahn, bzw. an anderen öffentlichen Orten darin liegt, dass die Aufnahmen der Hochbahn nach 24 Std. gelöscht werden und eine Sicherung mit anschließender Sichtung nur erfolgt, sofern Straftaten begangen worden sind. Demnach müsste eine Videoüberwachung an öffentlichen Orten nach dem Vorbild der Hochbahn möglich sein, oder sehe ich das falsch? Sprich: Die Kameras auf der Reeperbahn bleiben bestehen, jedoch werden die Bänder nach einem festgelegten Zeitraum überspielt und nur dann gesichtet, sofern Straftaten begangen wurden. Wäre ein solches System in den Augen ihrer Partei zulässig? Wenn nein: Warum nicht, wenn es doch im Bereich der Hochbahn zulässig ist?

Frage 2:
Wie soll die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten ihrer Meinung nach aussehen? Soll es sich um eine Kennzeichnung im Sinne einer Zahl o.ä. handeln, oder soll es sich um eine Kennzeichnung im Sinne eines Namensschildes handeln?

Frage 3:
Wie stehen sie der Kürzung, bzw. Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte gegenüber? Würden sie nach der Wahl daran festhalten?

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Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr Buchholz,

Frage 1: es ist im öffentlichen Raum sehr schwierig, einer Kameraüberwachung aus dem Weg zu gehen, man wird gefilmt, ob man das möchte oder nicht. Die Benutzung des HVV ist jedoch freiwillig, wer sich überhaupt nicht mit der Kameraüberwachung arrangieren kann, hat die Möglichkeit, den HVV nicht zu nutzen.

Frage 2: Es ginge um eine individuell Indentifikationsnummer, nicht um ein Namensschild.

Frage 3: Dazu hat die Partei keine explizite Position entwickelt, daher kann ich hier nicht mehr als meine persönliche Position wiedergeben: Ich sehe die Notwendigkeit, Beamte in bestimmten Bereichen zu beschäftigen und halte eine Kürzung des Weihnachtsgeldes nicht für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
Anne Alter