Frage an Anne Alter von Florian B. bezüglich Recht
Sie schreiben, dass sie die Videoüberwachung im öffentlichen Raum einstellen wollen und das der Nahverkehr kostenfrei nutzbar sein soll. Wird damit der Bereich von Bahnhöfen auch öffentlich gemacht und soll dann dort ebenfalls die Kameraüberwachung durch Hochbahn im Bereich der U-Bahn und Deutsche Bahn im Bereich der S-Bahn eingestellt werden?
Hallo Herr Buchholz,
die Kameraüberwachung im Bereich des HVV wird von unserer Forderung nicht berührt, da es sich nicht um öffentlichen Raum handelt und dieser auch durch eine veränderte Tarifregelung nicht zum öffentlichen Raum wird. Zudem gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen Kameras, wie sie sich z. B. in St. Georg oder im Bereich Reeperbahn finden und den in Gebäuden oder Fahrzeugen des HVV installierten: Bei letzteren gibt es keine aktive Videoüberwachung, und die Aufnahmen werden nach 24 Stunden automatisch überspielt/gelöscht. Nur im FAll einer Straftat findet überhaupt eine Sichtung statt.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Alter