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Annalena Baerbock
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Frage von Hartmut K. •

Wird im Falle Ihres Wahlsieges der seit 23.6.21 wieder geltende "Betonparagraf" § 13b BauGB, der die Wohnbebauung im Außenbereich sehr erleichter, unverzüglich wieder aufgehoben?

In meiner Heimatgemeinde wurde bereits am 24.8.21 vom Gemeinderat entschieden, den bereits bestehenden Aufstellungsbeschluss für ein umstrittenes Wohngebiet von fast 6 ha Größe auf der Grundlage von § 13b BauGB in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen. Durch geschicktes Berechnen wurde die Fläche auf die von § 13b geforderte Größe von 1 ha heruntergerechnet.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir können Ihre Nachrichtt mit Ja beantworten. Wir setzen uns dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird. Denn wir wollen in eine Flächenkreislaufwirtschaft einsteigen, die letztlich keinen Nettoverbrauch an Boden mehr benötigt.

Mit freundlichen Grüßen

Team Annalena Baerbock

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