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Annalena Baerbock
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Frage von Ralf K. •

Guten Tag Frau Baerbock. Meine Frage: Kann der Bund einen bereits erstellten Flächennutzungsplan für (W) Wohnbauflächen ändern in eine FNP für Landwirtschaftliche Flächen und Wald?

In mir bekannten NRW-Städten wurden Grundstücke im Sinne einer Wohnbebauung an Investoren veräußert. Die Investoren verkaufen die Grundstücke an weitere Investoren für teures Geld, die weiter an die Nächsten. Der Wert des Grundstücks steigt stetig, weil die Mieten Mangels Wohnraum bis ins Uferlose steigen. Gebaut wird allerding nicht. Bisher.
Im WDR sah ich einen Bericht (Der Wohnwahnsinn in NRW) über die Stadt Düsseldorf, in der ein Grundstück Namens "Glasmacherviertel" für 20-30 Mio. € EUR an einen Investor veräußert wurde. An eine Tochter der Adler Real Estate wurde dieses dann für 140 Mio. € weiterverkauft. Die Planung versprich 1.500 Wohnungen. Die verkaufen dann stückchenweise für 375. Mio. €
Das ganze Projekt wurde "totspekuliert".
Solche Grundstücke zurückzukaufen ist ein finanzielles Desaster. Eine Möglichkeit scheint die Enteignung, oder einfach: Eine Änderung des Flächennutzungsplan in Wald- und Wiesenflächen.
Quelle: https://www.ardmediathek.de/video/die-story/der-wohn-wa

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ein Flächennutzungsplan ist eine kommunale Angelegenheit und wird durch einen Gemeinderatsbeschluss erlassen.

Der Bund hat hier keine Möglichkeiten zur Mitwirkung.

Was wir Grüne zum Thema Mieten/Wohnraum/Spekulation sagen können Sie in unserem Wahlprogramm ab Seite 130 nachlesen:

https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf

Beste Grüße

Team Annalena Baerbock

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