Frage an Annalena Baerbock von Jens W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Baerbock. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel gekippt da die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich auf Bundesebene liegt. Wird es einen Mietendeckel auf Bundesebene geben mit den Grünen als Regierungspartei?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Wluka
Sehr geehrter Herr Wluka,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum Thema Mieten finden Sie im Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen diesen Passus:
Viele Menschen geben einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für ihre Wohnung aus, viele können sich ihre Mieten nicht mehr leisten. Unser Ziel sind deshalb faire und bezahlbare Mieten und starke Rechte für Mieter*innen. Konkret wollen wir Mietobergrenzen im Bestand mit einem Bundesgesetz ermöglichen und die Mietpreisbremse entfristen und nachschärfen. Reguläre Mieterhöhungen sollen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden. Dazu wollen wir qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreiten und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre herangezogen werden. Wir streben an, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen, damit energetische Sanierungen perspektivisch warmmietenneutral möglich sind. Außerdem wollen wir es Mieter*innen erleichtern, ihre Wohnungen samt den bestehenden Verträgen zu tauschen. Das Umwandlungsverbot im Baugesetzbuch und den Milieuschutz auszuweiten sind weitere Instrumente. Dazu stärken wir das kommunale Vorkaufsrecht, und Mietwucher muss – nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden.
https://cms.gruene.de/uploads/documents/2021_Wahlprogrammentwurf.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock