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Annalena Baerbock
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Frage von Anja B. •

Frage an Annalena Baerbock von Anja B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Baerbock,

ich würde gerne wissen, ob Sie sich in der nächsten Wahlperiode dafür einsetzen werden, dass Sozialwohnungen nicht mehr aus der Bindung fallen können und auch nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können.

Mit freundlichen Grüßen,
Anja Buntrock

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Buntrock,

vielen Dank für Ihre Nachricht. In Wohnraummangelgebieten stehen wir der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kritisch gegenüber. In Gebieten in denen die Kommune die Zusammensetzung der Bevölkerung mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB erhalten will, möchten wir Schlupflöcher schließen. Derzeit muss die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen die Kommune genehmigen, wenn sich der/die Wohnungsbesitzer*in verpflichtet, in den kommenden sieben Jahren ab Begründung des Wohneigentums, die Wohnungen nur an die Mieter*innen zu veräußern. Diese Regelung hat sich in den vergangenen Jahren als großes Schlupfloch beim Umwandlungsschutz herausgestellt, da das Versprechen oft nicht erfüllt worden ist. Deswegen wollen wir diese Ausnahmeregelung streichen.

Mit dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz hat die Bundesregierung weitere Genehmigungsvorbehalte für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Baugesetzbuch für Wohnraummangelgebiete (§ 250 BauGB neu) aufgenommen. Auch hier wurden Ausnahmen durch SPD und CDU/CSU eingebaut, die wir kritisieren. So soll nach dem neuen Gesetz die Kommune eine Genehmigung für die Umwandlung erstellen müssen, wenn der/die Wohnungsbesitzer*in die Wohnungen an 2/3 der Mieter*innen veräußert. Das wollen wir streichen.
Auch bei der Ausnahmeregelung für Familienangehörige, setzen wir uns dafür ein, dass sich diese ausschließlich auf Angehörige ersten und zweiten Grades beschränkt und dass Gesellschafter einer vermietenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), insbesondere größerer Publikums-GbRs, grundsätzlich keinen Anspruch für ihre Familienangehörigen geltend machen können.

Zur Sicherung des sozialen Wohnungsbaus:

1990 wurde eine der größten Fehlentscheidungen in der Wohnungspolitik seit 1945 vollzogen: Die Wohnungsgemeinnützigkeit wurde abgeschafft. Seit Abschaffung der alten Wohnungsgemeinnützigkeit sind über 2 Millionen dieser günstigen Sozialwohnungen verloren gegangen – durch Privatisierung und Auslaufen der Sozialbindungen. Dieser Trend ist ungebrochen: Seit 2002 sind eine weitere Million Sozialwohnungen verloren gegangen – von 3,6 Millionen sind mittlerweile nur noch etwas mehr als Millionen übrig und die Nachfrage steigt stetig an.

Dieser Missstand beim bezahlbaren Wohnen kann behoben werden, wenn ein Aufbruch für bezahlbares Wohnen, eine neue soziale Wohnungspolitik gelingt. Deshalb soll eine gute Tradition neu belebt werden: die Wohnungsgemeinnützigkeit. Sie ist ein Baustein für dauerhaft günstige Wohnungen, mit dem Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter verlässlich und auf Dauer profitieren können. So trägt sie zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Das Prinzip ist einfach: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Für den Wohnungsmarkt heißt das: Gefördert werden gemeinnützige Wohnungsanbieter und deren Wohnungen, damit Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen, Arbeitslose, junge Familien, Rentnerinnen oder Studierende diese sich auf Dauer leisten können. Mit einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit können Lebensqualität in unseren Städten sowie lebendige Nachbarschaften mit einer verlässlichen Rendite für Unternehmen, die langfristig und sozial investieren, verknüpft werden. Mit der damit verbundenen Förderung werden die Kosten für Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, gesenkt, günstigere Mieten geschaffen und wird langfristig ein solides Wirtschaften für gemeinnützige Akteure ermöglicht.

Daher haben wir auch einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht.
https://dserver.bundestag.de/btd/19/173/1917307.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Team Annalena Baerbock

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