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Annalena Baerbock
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Frage von Leonie E. •

Frage an Annalena Baerbock von Leonie E. bezüglich Geschäftsordnung

Liebe Frau Baerbock,

gespannt haben wir gestern auf das Ergebnis zum Kohleausstiegsgesetz gewartet.

Neben unserer großen Enttäuschung, dass dieses Gesetz, dass nicht den Empfehlungen der Kohlekommission entspricht, nun durchgewunken wurde, steht für uns eine große Frage im Raum: Warum gab es nur für den Änderungsantrag eine namentliche Abstimmung, nicht aber für die eigentliche Abstimmung? Wir würden gern einsehen, wer für das Gesetz gestimmt hat. Wäre es nicht Aufgabe der Opposition gewesen, die namentliche Abstimmung einzufordern? Oder gibt es einen Grund, weshalb diese ausgesetzt wurde?

Einen Dank möchten wir Ihnen aussprechen für Ihren Redebeitrag!

Mit freundlichen Grüßen,
Familie Engelfried

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau Engelfried,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Namentliche Abstimmungen sind im Parlamentsbetrieb nicht der Regelfall, weil sonst die Arbeitsfähigkeit des Parlaments allein aus zeitlichen Gründen sehr eingeschränkt wäre. Stattdessen wird in großen Teilen mit der Hand der anwesenden (Fach-)politiker*innen abgestimmt. Grundsätzlich ist es so, dass jede Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragen kann. Das wird vor allem genutzt, um Uneinigkeit innerhalb einer Fraktion zu verdeutlichen, weil dann jede und jeder einzelne Abgeordnete Farbe bekennen muss.
Hinsichtlich des Kohleausstiegsgesetzes war uns im Vorfeld keine Uneinigkeit in den Koalitionsfraktionen bekannt. Stattdessen haben sich unseres Wissens nach CDU/CSU und SPD für diesen - leider - langsamen Kohleausstieg ausgesprochen. Dabei ist das Kohleausstiegsgesetz keine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission. Damit verließ die Bundesregierung den gesamtgesellschaftlichen Kompromiss, den der Bericht der Kohlekommission darstellte. Der Kohleausstieg trägt zu wenig zum Klimaschutz bei und ist nicht vereinbar mit den Verpflichtungen des Pariser Klimavertrags. Vor allem die klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke müssen früher und kontinuierlich stillgelegt werden

Alle haben im Prinzip erwartbar nach ihren Fraktionspositionen abgestimmt. Eine namentliche Abstimmung schien uns daher entbehrlich.

Bei Datteln IV habe wir als Grüne eine namentliche Abstimmung beantragt, weil wir deutlich machen wollten, wie absurd es ist, dass die Bundesregierung zwar einen Kohleausstieg beschließt, aber es gleichzeitig zulässt, dass vor wenigen Wochen mit Datteln IV ein neues Kohlekraftwerk ans Netz ging. Die Bundesregierung verabschiedet sich damit endgültig vom schnellen Kohleausstieg und beweist, dass sie die Klimakrise nicht ernsthaft bekämpfen will.

Mit freundlichen Grüßen
Annalena Baerbock

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