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Anna Stolz
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Frage von Cornelia S. •

Schulschließungen

Sehr geehrte Frau Stolz,. warum bleiben Schulen auf Biegen und Brechen offen, aber es wird nicht kontrolliert, wieviele Schulen mit Lüftungsanlagen oder Luftfilter. ausgestattet sind.
Nämlich fast keine.
Eine Verbesserung zum Schutz unserer Kinder, wäre da wohl wichtiger als ein Präzensunterricht.

Mit freundlichen Grüßen
Cornelia S.

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FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Dezember, in der Sie anregen, dass die Schulen angesichts der aktuellen pandemischen Lage geschlossen werden sollten. Zudem weisen Sie auf eine unzureichende Ausstattung der Schulen mit Lüftungsanlagen und Luftfiltern hin.

Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich bei dem aktuellen Infektionsgeschehen Sorgen um eine Ansteckung machen. Sie können sich sicher vorstellen, dass mir die Gesundheit jeder Schülerin und jedes Schülers sehr am Herzen liegt – ebenso, wie das Recht unserer Kinder auf Bildung.

Bei aller Sorge dürfen wir aber nicht vergessen, dass auch das soziale Miteinander von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung unserer Kinder ist. Deshalb steht außer Frage, dass der Präsenzunterricht als Urform des schulischen Miteinanders nicht über einen längeren Zeitraum ersetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund war und ist immer wieder abzuwägen, ob und mit welchen Maßgaben Unterricht in der Schule stattfinden kann.

Die entsprechenden Hygienevorgaben für den Schulbetrieb werden deshalb laufend an das aktuelle Pandemiegeschehen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) im Rahmenhygieneplan für Schulen (kurz „RHP“, abrufbar unter https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7061/neuer- rahmen-hygieneplan-fuer-schulen-liegt-vor.html) festgehalten. Dieser enthält z.B. Regelungen zur Bildung fester Gruppen, zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung/medizinischen Maske und auch zum infektionsschutzgerechten Lüften. Neben der fortschreitenden Impfkampagne stellt zudem die Teststrategie einen elementaren Baustein zum Schutz unserer Kinder dar. Sie trägt dazu bei, asymptomatisch verlaufende Infektionen aufzudecken und so Ansteckungen in der Schule zu verhindern. Mit kultusministeriellem Schreiben vom 24. November 2021 wurden den Schulen zusätzliche Verschärfungen auferlegt, etwa in Form einer Erweiterung der Zugangsbeschränkungen („3G an Schulen“), einer Maskenpflicht auch im Sportunterricht und einer weiteren Erhöhung der Testfrequenz in Grund- und Förderschulen sowie für Lehrkräfte.

Die Ausstattung von Klassenräumen mit entsprechenden Luftreinigungsgeräten stellt ebenfalls eine Maßnahme dar, die zum Schutz unserer Schülerinnen und Schüler beitragen kann.

Grundsätzlich sind für die Beschaffung die Träger des Schulaufwands (bei öffentlichen Schulen in der Regel die jeweilige Kommune und bei privaten Schulen der jeweilige Privatschulträger) zuständig. Diese entscheiden in Abstimmung mit den Schulen vor Ort, ob und welche Geräte an der Schule zum Einsatz kommen. Die konkreten Zahlen der jeweils vorhandenen Luftreinigungsgeräte liegen aufgrund der Zuständigkeit ausschließlich den Schulaufwandsträgern vor.

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen und Privatschulträger bei ihrer Aufgabe mit erheblichen Fördermitteln. Aktuell stehen wir bei einer Gesamtzahl aller Förderanträge von knapp 54.000 Räumen. Festinstallierte Lüftungsanlagen und mobile Geräte, die bereits vor der Pandemie vorhanden waren, sowie die Geräte, die bereits vor oder auch während der Pandemie durch Schulaufwandsträger oder beispielsweise auch Elterninitiativen und Fördervereine etc. unabhängig eines Förderprogramms beschafft wurden, sind hier nicht eingeschlossen. Auch die Geräte, die im Rahmen der Bundesförderung zur Einrichtung zentraler, fest installierter Lüftungsanlagen ertüchtigt oder angeschafft wurden, sind nicht enthalten.

Auch wenn dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mangels Zuständigkeit die konkreten Zahlen nicht vorliegen und Förderantrag und Gerätebeschaffung zeitlich divergieren können, kann ich hiermit Ihre Befürchtung, dass „fast keine“ Unterrichtsräume mit entsprechenden Anlagen ausgestattet wären, hoffentlich ausräumen.

Wie Sie sehen, sind unsere Kinder in der Schule durch ein dichtes Netz an Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Aufgrund der erheblichen Bedeutung des Präsenzunterrichts für die Bildung und soziale Entwicklung unserer Kinder, muss die Aussetzung des Präsenzunterrichts stets Ultima Ratio bleiben. Ich werde deshalb weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, den Schülerinnen und Schülern dauerhaft einen sicheren Präsenzunterricht zu ermöglichen.

Ich wünsche Ihnen persönlich alles Gute und vor allem beste Gesundheit.

Ihre, 

Anna Stolz

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