Frage von Joachim B. • 16.03.2025
Hallo Frau Stolz, in Bayern besteht grundsätzlich eine freie Wahl bzgl. des Schul-Standortes. Aus werlchem Grund werden die Fartkosten zu einer weiter entfernenten Schule nicht anteilig übernommen?
Hallo Frau Stolz,
konkret geht es um die Fahrtkosten nach Lohr bzw. Karlstadt. (3 bzw. 4 Waben nach der aktueller neuer Strukturierung).
Eine Kostenrahmengrenze ist vollkommen verständlich und eine Aufzahlung der Differenz wäre ebenfalls nachvollziehbar. Allerdings ist eine vollständige Ablehnung nicht nachvollziehbar.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchBefV-2
Mit freundlichen Grüßen
Joachim B.