Frage von Markus L. •

Hallo Anna Stolz! Wie kann es sein, dass Beatrix von Storch an einem staatlichen Gymnasium in Berlin spricht, jedoch Lisa Pöttinger in Bayern für das Lehramt faktisch mit Berufsverbot belegt wird?

Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/storch-verpi-dich-niemand-vermisst-dich-schueler-in-lichtenberg-demonstrieren-gegen-afd-politikerin-beatrix-von-storch-li.2294655#

Beatrix von Storch gehört dem rechten Flügel einer rechtsextremen Partei an, aber der politische Aktivismus von Lisa Pöttinger soll potentiell Schüler*innen schaden?

Nebenbei: Wie kann es sein, dass in Bayern ein verbeamteter Feuerwehrmann wegen Vergewaltigung verurteilt wird, aber nur eine Bewährungsstrafe erhält, damit er seinen Beamtenstatus nicht verliert? (Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/feuerwehrmann-und-vergewaltiger-staatsanwalt-will-berufung,UYjhNcQ)

Letzteres ist in der Vergangenheit auch schon regelmäßig bei Polizeibeamten in Bayern aufgefallen.

Portrait von Anna Stolz
Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr L.,

Lehrkräfte haben wie kaum eine andere Berufsgruppe Einfluss auf junge Menschen und ihre Entwicklung. Lehrerinnen und Lehrer sind in ihrem Auftreten innerhalb und außerhalb der Schule Vorbilder für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler. 

Der Freistaat Bayern hat daher sicherzustellen, dass sich Personen, die in den Staatsdienst aufgenommen werden, durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (FDGO) bekennen. Das ist die Rechtslage und Schülerinnen und Schüler ebenso wie ihre Eltern erwarten, dass der Freistaat diese umsetzt. 

Deshalb findet innerhalb jedes Einstellungsverfahrens eine Prüfung der Verfassungstreue jedes Bewerbers bzw. jeder Bewerberin statt. Bestehen Zweifel an dieser z. B. aufgrund der Mitgliedschaft in einer oder mehreren extremistischen Organisationen (ganz gleich welcher extremistischer Ausrichtung), so sind diese vor der Einstellung der Person u.a. durch eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz auszuräumen. Auch erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber die Möglichkeit einer Stellungnahme. Können die Zweifel auch nach diesen Schritten nicht ausgeräumt werden oder erhärten sich diese gar, so darf die Bewerberin bzw. der Bewerber nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Gleiches gilt für Lehrkräfte, die sich bereits im Staatsdienst befinden und sich in oben beschriebener Weise äußern/hervortreten. Die Entscheidung hat dabei stets im Einzelfall zu erfolgen.

Als Behörde sind wir an Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gebunden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu einzelnen Verfahren generell keine detaillierten öffentlichen Aussagen treffen können. Selbiges gilt auch für die von Ihnen genannten anderen Personen, die zudem nicht zum Personalbereich des Kultusministeriums gehören, sodass es dem Staatsministerium bereits mangels Kenntnis zu diesen Sachverhalten nicht möglich ist, eine Auskunft zu geben oder Vergleiche zwischen den Personaleinzelfällen vorzunehmen. Es sei zudem betont, dass es stets auf die konkreten Umstände im jeweiligen Einzelfall ankommt. 

Im konkreten Fall möchten wir jedoch betonen, dass die Nichtzulassung von Frau Poettinger – anders als teilweise dargestellt – nicht auf ihrem Einsatz für den Klimaschutz gründet. Richtig ist: Das Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt zählt zu den obersten Bildungszielen in Bayern. Engagement für die Bewahrung der Natur und für die Zukunft unseres Planeten ist Aufgabe einer jeden Lehrkraft im Freistaat.

Im Blickpunkt stehen im vorliegenden Fall die Mitgliedschaft in und das Engagement für eine linksextremistische Gruppierung, gegenwärtig laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren sowie das öffentliche Billigen von Straftaten.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat Frau Poettinger darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie nicht zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres des Schuljahres 2024/2025 zugelassen wird. In diesem Zusammenhang möchten wir betonen, dass Frau Poettinger insofern kein „Berufsverbot“ auferlegt wurde. 

Noch einmal sei darauf hingewiesen: Wer nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer Verfassung steht, den lassen wir nicht in den staatlichen Schuldienst.

 

Mit freundlichen Grüßen

StMin Anna Stolz

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