Sehr geehrte Ministerin Stolz, warum gilt in Bayern die Grenze von 3km für die Übernahme der Kosten für den ÖPNV für Schüler?
Familien, die innerhalb des 3km Radius wohnen, müssen volle 365 Eur für den ÖPNV bezahlen, da das Ticket nur jährlich gilt. Das ermäßigte und monatlich kündbare 29 Eur Ticket ist nur für Azubis und Studenten.
Wenn der Freistaat Bayern es nicht schafft, allen Schülern ein kostenfreies Deutschlandticket zur Verfügung zu stellen (Hamburg schafft das), dann sollte es doch zumindest ein monatlich kündbares Angebot geben für Schüler.
Vielen Dank
Niko K.
Sehr geehrter Herr K.,
Der Gesetzgeber hat die Mindestentfernung beim Schulweg festgelegt, weil ein uneingeschränkter Beförderungsanspruch nicht finanzierbar ist und für ein gesundes Kind die Zurücklegung des Schulwegs bis zu dieser Länge mit dem Fahrrad oder zu Fuß als zumutbar erachtet wird. Auch andere Bundesländer legen Mindestentfernungen des Schulwegs als Voraussetzung für die Kostenfreiheit des Schulwegs fest; in vielen Bundesländern liegen die Mindestentfernungen über 3 km. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bestätigt, insbesondere auch im Hinblick auf die Ausnahmeregelungen für besonders beschwerliche oder besonders gefährliche Schulwege. Nach Ansicht des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs besteht keine Pflicht des Gesetzgebers, weitere Härten auszugleichen. Grenzwerten wie der Mindestentfernung ist es immanent, dass es immer Betroffene gibt, die knapp darüber, und welche, die bedauerlicherweise knapp darunter liegen.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein Tarifangebot im ÖPNV und wurde vom hierfür federführenden Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingeführt. Es ist erwerbbar für Auszubildende, Studierende sowie Freiwilligendienstleistende. Diese zeichnen sich regelmäßig durch ein räumlich weitergehendes Verkehrsbedürfnis als Schülerinnen und Schüler aus. Mit dem bundesweit geltenden Deutschlandticket für derzeit 49 Euro je Monat sowie mit dem 365-Euro-
Ticket als verbundweit geltendes vergünstigtes Ticket für Schülerinnen und Schüler in den großen bayerischen Verkehrsverbünden in München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg, Ingolstadt sowie der Region Mainfranken bestehen zudem günstige ÖPNV-Angebote für alle Schülerinnen und Schüler. Für die Einführung eines monatlich kündbaren ermäßigten Tickets für Schülerinnen und Schüler wäre das hierfür zuständige Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr der richtige Ansprechpartner.
Das System der Schülerbeförderung soll nach dem Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern für die Legislaturperiode 2023-2028 auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, inwieweit allen Schülerinnen und Schülern der Zugang zum ermäßigten Deutschlandticket ermöglicht werden kann. Bei dieser Prüfung sind allerdings viele Aspekte und Interessenlagen gegeneinander abzuwägen und in Ausgleich zu bringen. Auch verkehrspolitische Fragestellungen wie überregional gültige Tickets zum Pauschalpreis sind zu betrachten. Letztendlich wird insbesondere die Finanzierbarkeit eine große Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Stolz