Frage an Anna Stolz von Martin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Stolz,
In Bayern gibt es, anders als in anderen Bundesländern, bisher kein Informationsfreiheitsgesetz (kurz IFG).
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass auch hier in Bayern solch ein Gesetz eingeführt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr R.,
wir haben uns bereits mehrmals für den Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheits- bzw. Informationszugangsgesetzes eingesetzt (vgl. hierzu Gesetzentwürfe der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion (LT-Drs. 16/3679; 17/1602), das allen Bürgern und Bürgerinnen einen allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen des Freistaats Bayern unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes gewährt. Allerdings wurden beide Gesetzentwürfe mit der damaligen Mehrheit unseres jetzigen Koalitionspartners abgelehnt. Aus unserer Sicht ist der umfassende Zugang zu amtlichen Informationen eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Wir sind der Auffassung, dass ein entsprechendes Gesetz nicht nur zur Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung beitragen würde. Daneben würde auch die Kontrolle staatlichen Handelns verbessert sowie dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt. Der Erlass eines Bayerischen Informationsfreiheitsgesetzes ist daher aus unserer Sicht unerlässlich. Wir werden uns auch in Zukunft weiterhin bei unserem Koalitionspartner für den Erlass eines entsprechenden Informationsfreiheitsgesetzes einsetzen.
Herzlichst, Ihre
Anna Stolz, MdL