
(...) Die Beamtenpensionen sind im Beamtenversorgungsgesetz geregelt und fallen in die Zuständigkeit vom Ministerium für Inneres, die Abgeordnetenpensionen haben also gar nichts mit den Tarifabschlüssen des Öffentlichen Dienstes zu tun. Und auch die Beamtenpensionen sind nicht direkt an die Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst gekoppelt. Das Innenministerium macht derzeit leider keinerlei konkrete Angaben, wie sich die Tarifabschlüsse auf die Beamtenpensionen auswirken werden; deshalb kann Ihre Frage von mir leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. (...)