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Anna Lührmann
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Frage von Rudolf W. •

Frage an Anna Lührmann von Rudolf W. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Lührmann,

Ich frage Sie, wann die versicherungsfremden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse klar definiert und in den Kassenberichten der Rentenversicherung klar abgegrenzt werden?

Weiter frage ich Sie, wann wird in das Grundgesetz ein Artikel eingebracht, der die Rentenversicherungskasse vor dem Zugriff der Politiker für Zwecke des allgemeinen Haushaltes unmöglich macht?

Siehe auch AZ IVb - 96 - Wöhrle/07 vom 13.3.2007 BMAUS. Dort ist zu lesen dass versicherungsfremde Leistungen in erheblichem Umfange der GRV entnommen wurden.

Über die letzten 50 Jahre aufaddiert wurden der GRV ca. 400 Mrd. Euro für versicherungsfremde Leistungen entnommen(das können Ihre Mitarbeiter in Ihrem Büro nach eingehendem Studium der Geschäftsberichte der GRVen nachrechnen)

Durch Zins und Zinseszins ist dieser Fehlbetrag auf heute ca. 2 - 3 Billionen Euro angewachsen (3% Zins) mit einer jährlichen Schuld des allgemeinen Haushaltes an die GRV(nur für berechtigte Rentner) für Zinsen von jährlich ca. 70 Milliarden Euro.

Quellen
http://www.uni-giessen.de/~g41007/sachfre1.html
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/32014_34866.html
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0AB75D-C48D7149/hbs/hs.xsl/32014_35576.html

Meine Berechnungen basieren auf Hochrechnungen

1992 - 2002 ca. 11 Jahre mal 35 Milliarden Euro = 385 Milliarden Euro

Alles aufaddiert seit 1957 kommt man sicher auf mehr als die von mir bemängelten fehlfinanzierten Beträge.

Machen Sie sich doch auch mal Gedanken darüber, wohin die jährlichen
Überschüsse in der Rentenkasse hin verschwanden.

Für eine sachdienliche Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden und sicherlich auch die 20 Millionen Rentner.

ich bin einer der Rentner, der zwar zwangsweise feste zahlen mußte aber jetzt im Alter sich um die Früchte seiner Hände Arbeit betrogen sieht.

Gesamtgesellschaftliche Leistungen sind aus dem allgemeinen Haushalt zu erbringen.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Wöhrle

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Sehr geehrter Herr Wöhrle,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema versicherungsfremde Leistungen.
Vorweg möchte ich kurz auf die Leistungen eingehen, die allgemein als versicherungsfremd bezeichnet werden. Hierbei handelt es sich um "nicht beitragsgedeckte" Leistungen, also Leistungen für die keine Beiträge entrichtet wurden oder höhere Rentenanwartschaften angerechnet werden, als sie den gezahlten Beiträgen entsprechen (Kriegsfolgelasten, Anrechnungszeiten, Höherbewertung von Beitragszeiten, Familienleistungen, usw.).
Anzumerken ist ebenfalls, dass beinahe alle Rentenempfänger in Deutschland nicht beitragsgedeckte Leistungen in Anspruch nehmen, wenngleich ihr Anteil an der individuellen Rente sehr unterschiedlich ausfällt.
Dennoch halte ich ihre Kritik für gerechtfertigt. Es war ein Fehler, sozialpolitische Ziele mit Hilfe der gesetzlichen Rentenversicherung umzusetzen. Diese Fehlentwicklung wurde jedoch in den letzten Jahren weitgehend beendet. Der jährliche Bundeszuschuss wurde deutlich erhöht und deckt heute mit 78 Milliarden Euro (im Jahr 2008) ungefähr die Kosten, die der gesetzlichen Rentenversicherung durch die nicht beitragsgedeckten Leistungen entstehen. Das bedeutet, dass Ihrer Forderung entsprochen wurde, dass die gesamtgesellschaftlichen Leistungen aus dem allgemeinen Haushalt erbracht werden.

Nun bedaure ich diese Politik ebenso, wie die Verschuldungspolitik des Bundes in den letzten dreißig Jahren. Dennoch müssen wir mit dem Ergebnis heute leben. Gerade ich als junge Politikerin muss mich mit den Fakten, wie ich sie heute vorfinde, auseinandersetzen und kann nur diese als Grundlage meiner Entscheidungen nutzen. Gerade deshalb spreche ich mich ja auch für eine verlässliche und transparente Rentenpolitik aus.

Nun noch zwei Anmerkungen:
Erstens fragen Sie, wann es einen Grundgesetzartikel geben wird, der den Zugriff der Politiker für Zwecke des allgemeinen Haushalts unmöglich macht. Dies scheint mir nicht möglich zu sein, denn ein System das über viele Jahrzehnte besteht, muss zwangsläufig an neue Begebenheiten angepasst werden. Grundsätzlich teile ich jedoch ihre Sorge, dass die Rentenversicherung nicht für Zwecke des allgemeinen Haushaltes missbraucht werden darf. Gleichzeitig bin ich aber eben auch der Überzeugung, dass die Rentenversicherung nicht für Zwecke des Wahlkampfs kurzfristig missbraucht werden darf und keine außerplanmäßige Rentenerhöhungen durch willkürlichen Eingriff von Politikern beschlossen werden sollten.

Zweitens schreiben Sie, dass sie ein Rentner sind, der "zwangsweise feste zahlen mussten, aber jetzt im Alter sich um die Früchte seiner Hände Arbeit betrogen sieht". Auch das kann ich nachvollziehen. Dennoch - und es fällt mir nicht leicht das zu schreiben - sind Sie noch relativ gut dran. Denn die Rendite die zukünftige Rentner haben werden, wird noch wesentlich geringer werden. Für einen durchschnittlich verdienenden Versicherten mit 45 Beitragsjahren, der 2006 in Rente ging, ergeben die Modellrechnungen je nach Geschlecht, Familienstand und Alter des Versicherten bei Rentenbeginn Renditen zwischen 3,5 und 4,1 Prozent. Diese werden bei Rentnern die bspw. 2030 in Rente gehen werden bereits nur noch bei 2,6 bis 3,1 Prozent liegen.

Zusammenfassend bleibt mir nur, Ihnen Recht zu geben. Aber an den Fehlern der Vergangenheit kann ich leider nichts mehr ändern. Ich kann nur versuchen heute verantwortungsvolle Entscheidungen für alt und jung zu treffen. Darum bemühe ich mich.

Herzliche Grüße,
Anna Lührmann

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