Frage an Anna Köbberling von Claus S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Köbberling,
sollte ein Autofahrer, der sein Dieselfahrzeug aus dem Jahr 2013 (Euro 5 / 2-Liter Hubraum) gegen ein Diesel-Neufahrzeug aktuell (Euro 6 D / 2-Liter Hubraum mit Adblue-Zusatztank, der die Stickoxyde um über 90 % reduziert) austauscht, weniger Kfz-Steuer, gleich viel oder mehr, zahlen?
Mit freundlichen Grüssen
Claus Schubert
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn wir konsequent den Klimawandel entgegen wollen und unsere Städte von Feinstaub entlasten wollen, müssen wir die Mobilität von fossilen Brennstoffen entkoppeln. Dies führt zu progressiv steigenden Kosten für Diesefahrzeuge und Benziner. So viel zu unserer allgemeinen Tendenz, die ich befürworte.
Nun konkret zu ihrer Frage: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Ab dem 1. Januar 2021 gelten für erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht.
Die stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbemessung und die Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw setzen deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität, die perspektivisch bezahlbar bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Anna Köbberling