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Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kamilla M. •

Wie kann es sein, dass mit der Einführung des Bürgergelds eine alleinerziehende Mutter mit Kind weniger Geld zu Verfügung hat als unter Hartz IV?

Zwar hat sich der Regelbedarf von meinem Sohn und mir insgesamt um 90 Euro erhöht, aber gleichzeitig wurde der Betrag für Alleinerziehung um 101,40 Euro gesenkt (auf 60,24). Das ergibt ein Minus von 11,40 Euro. Bitte erklären Sie mir, wie das zusammenpasst mit der Absicht der Regierung und Ihrer Partei, Kinderarmut zu bekämpfen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage! Wir Grüne haben im Bundestag lange für die Einführung des Bürgergelds gekämpft. Denn im Vergleich zu Hartz IV stehen jetzt Kooperation auf Augenhöhe, Weiterbildung und eine langfristige Integration in den Arbeitsmarkt im Fokus. Neben einer Erhöhung des Regelsatzes, einem Weiterbildungsgeld oder Bürgergeldbonus für Weiterbildungsmaßnahmen oder Sprachkurse kann man mit dem Bürgergeld auch mehr anrechnungsfrei dazuverdienen. Am 1. Juli zündet jetzt auch die zweite Stufe der Einführung des Bürgergeldes und bietet v.a. auch deutliche Verbesserungen im Bereich der Weiterbildung (bzw. Weiterbildungsfinanzierung) von Personen im Bezug von SGB-II-Leistungen.

Eine Streichung von Leistungen für Alleinerziehende gibt es nicht. Ich würde Sie bitten, mit dem für Sie zuständigen Jobcenter zu klären, wie das in Ihrem Fall passiert ist. Dort können Sie das individuell klären. Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Freundliche Grüße

Anna Christmann

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