Sehr geehrte Frau Christman, Mit dem Gesetz, das am 27. Juni in Kraft getreten ist, kann das Neugeborene, wenn seine Familie 5 Jahre lang in Deutschland lebt, direkt einen deutschen Pass bekommen...
oder wird die Frage der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt erst nächstes Jahr in Kraft treten?
Grüße
Liebe Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Am 19. Januar 2024 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Damit ziehen wir im europäischen Vergleich endlich nach und werden zu einem modernen Einwanderungsland.
Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024, also in diesem Jahr, in Kraft getreten. Ein Teil der Gesetzesreform ist, wie Sie schreiben, dass künftig alle in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten. Die erforderliche Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wurde auf fünf Jahre verkürzt. Bislang lag hier die Frist bei acht Jahren.
Mehr Informationen zum Staatsangehörigkeitsrechts finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/dein-land-dein-pass
Freundliche Grüße
Anna Christmann