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Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von David K. •

Liebe Frau Christmann, wie ist der aktuelle Stand bei der Umsetzung der EU-Vorgabe zum "Vaterschaftsurlaubes" in der BRD?

Ich werde Anfang Oktober 2024 zum zweiten Mal Vater und freue mich darauf schon sehr. Ich möchte meine Frau um die Zeit der Geburt so gut es geht unterstützen und auch mit unserem Baby eine intensive Bindung aufbauen. Dazu möchte ich in der Zeit nach der Geburt frei haben. Wird in diesem Jahr dazu noch ein Beschluss gefasst werden? Falls Ja, ließen sich dann die geplanten 10 Vaterurlaubstage auch rückwirkend nehmen? Was ist wenn ich mich, unwissend ob ein Beschluss kommt oder nicht, für einen Elternzeit-Monat zur Geburt entscheide? Verwirke ich dann evt. die Möglichkeit den Vaterurlaub noch in Anspruch zu nehmen?

Danke vorab für Ihre rasche Antwort.

Freundliche Grüße

David

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Lieber Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und erstmal herzlichen Glückwunsch. Was für eine tolle Nachricht und alles Gute für Sie und Ihre Familie. Uns als Grüne Bundestagsfraktion ist es wichtig, dass Familien sich nach ihren eigenen Vorstellungen organisieren können, somit auch der sogenannte Vaterschaftsurlaub. 

Dieser soll auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Die zweiwöchige, bezahlte Freistellung soll in das Mutterschutzgesetz aufgenommen werden. Somit ermöglichen wir Familien gerade zu Beginn ihrer neuen Phase des Familienlebens, viel Zeit miteinander zu verbringen.

Ich würde mir wünschen, dass so viele Familien wie möglich schon bald davon profitieren können. Gesetzesverfahren bedürfen allerdings einiger wichtiger Abläufe innerhalb der Bundesregierung und des Parlaments. Aktuell befindet sich der Gesetzesentwurf für das Mutterschutzgesetz noch in der Ressortabstimmung, also in der Abstimmung zwischen den zuständigen Ministerien. Aus diesem Grund liegen auch mir aktuell noch keine Einzelheiten über das Gesetz wie die Regelungen zu Rückwirkung und Elternzeit vor, weshalb ich Ihnen hierzu noch keine konkretere Auskunft geben kann. 

Es könnte also sein, dass ihr Nachwuchs schneller ist als der Gesetzgeber, auch wenn wir mit Hochdruck daran arbeiten. Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich in jedem Fall für die Geburt und die Zeit danach alles Gute!

Beste Grüße
Anna Christmann

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