Hallo Fr. Christmann, wie stehen Sie zu einer Änderung der Gesetzgebung zur max. Geschwindigkeit auf kommunalen Straßen, sodass Kommunen frei entscheiden können?
Aktuell gibt der Bund einen engen Rahmen vor wo und wann bspw. Tempo 30 erlaubt werden darf. Ganz nach dem Motto, es müssen erst gehäuft Vorfälle vorliegen, dass gehandelt werden darf. Proaktiv ist daher selten was möglich. Kommunen wissen zumeist am besten wo Handlungsbedarf ist, sie können auch den Wünschen der Bewohner so nachkommen. Immer wieder bekomme ich mit, das gern Tempo innerorts reduziert werden soll, aber dies durch die Bundesgesetzgebung untersagt ist.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für ihre Frage. Wir teilen ihre Auffassung, dass die Kommunen mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Tempo-30-Zonen brauchen. In unserem aktuellen Wahlprogramm streben wir vielmehr eine „ Vision Zero“ an, d. h. keine Toten und Schwerverletzten mehr im Straßenverkehr. Dazu wollen wir, um mehr Sicherheit auf den Straßen zu erreichen, in geschlossenen Ortschaften das Regel- Ausnahme-Verhältnis umkehren. Das bedeutet: Tempo 30 ist dann die Regel, Abweichungen wie Tempo 50 werden vor Ort von Kommunen selbst entschieden und ausgewiesen. Für die Autobahnen wollen wir ein Sicherheitstempo von 130 km/h, das nachweislich zu weniger Verkehrstoten und Unfällen führt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit hinreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Christmann