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Anna Christmann
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Frage von Kamilla M. •

Denken Sie, dass die Einführung der Impfpflicht gleichzeitig die Abschaffung der 2G- und 3G-Regelung bedeuten wird? Und denken Sie, dass die Polizei Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen wird?

Andernfalls hätten ja künftig die Arbeitgeber, Schaffner, Restaurant-Betreiber usw. die Aufgabe, Täter von Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln.

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Antwort von
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Liebe Frau M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie die aktuellen Infektionszahlen zeigen, stellt uns die Corona Krise noch immer vor eine große Herausforderung. Eine hohe Impfquote im Kampf gegen das Virus bleibt daher weiterhin wichtig, besonders bei Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Aktuell sind nur Personengruppen von einer Impfpflicht betroffen, die direkt mit vulnerablen Gruppen zusammenarbeiten, also beispielsweise das Personal in Krankenhäusern. Die 2G und 3G-Maßnahmen gelten nur noch an wenigen Stellen und unterscheiden sich regional. Momentan wissen wir aber noch nicht, wie sich das Infektionsgeschehen im dritten Pandemieherbst entwickelt. Deswegen schätzen wir die Situation regelmäßig neu ein, um entsprechend reagieren zu können. Wenn die Zahl der Infektionen wieder steigen sollte, ist es wichtig, mit Schutzmaßnahmen reagieren zu können. Daher müssen wir frühzeitig Vorbereitungen treffen, um für verschiedene Szenarios gerüstet zu sein. Die Koalition wird daher im Sommer weiter über das Infektionsschutzgesetz beraten.

Hier finden Sie weitere Infos zu unseren grünen Positionen in der Corona-Krise: Corona-Krise: Grüne im Bundestag (gruene-bundestag.de)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Anna Christmann

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