Frage an Anna Christmann von Artur G. bezüglich Finanzen
Die letzte Änderung des EStG, dernach Verluste aus Termingeschäften nur noch unterjährig bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verrechnet werden können, wohingegen Gewinne uneingeschränkt der Abgeltungssteuer unterliegen, könnte sowohl gegen das Netto- als auch gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip des deutschen Steuerrechts verstoßen, und ist darüber hinaus ein Schlag ins Gesicht für alle Bürger, die Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen wollen.
Konkret kann der genannte Betrag von TEUR 10 selbst bei geringem Anlagekapital schnell erreicht sein, sofern ein Anleger aktiv sein Portfolio managt.
Nimmt ein privater Anleger zum Beispiel durch Termingeschäfte TEUR 100 ein, verliert aber durch Absicherungsgeschäfte TEUR 90, so wären von diesen TEUR 90 nur noch TEUR 10 anrechenbar und es wäre Abgeltungssteuer auf einen Betrag von TEUR 80 fällig.
Der Anleger müsste demnach bei einem Gewinn von nur TEUR 10 Abgeltungssteuer in Höhe von TEUR 21 entrichten.
Im Extremfall können Menschen dadurch in die Schuldenfalle bis hin zur Privatinsolvenz getrieben werden.
Ich bitte diesbezüglich um eine Stellungnahme.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen angesprochene Änderung des Einkommensteuergesetzes erfolgte, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen.
Grundsätzlich verfolgen wir Grüne das Ziel, Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen. Allerdings soll dies für alle Marktakteure gelten und nicht nur für Privatanleger*innen. Die Einführung dieser Regelung zeigt, dass die Abgeltungsteuer an vielen Stellen ungerecht wirkt. Aus diesem Grund wollen wir die Abgeltungsteuer abschaffen und Kapitalerträge wieder im normalen Besteuerungsverfahren erheben. In einer umfassenderen Reform können dann die von ihnen angeführten und viele weitere Ungerechtigkeiten behoben werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten!