Frage an Anna Christmann von Christine B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Dr. Christmann,
mir ist es wichtig, von Ihnen als Kandidatin in meinem Wahlkreis Folgendes von Ihnen zu erfahren:
Frage 1:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses
Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Frage 2:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und
Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven
Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Frage 3:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl - angesichts der besonders hohen
Opferzahlen durch Kleinwaffen - für ein vollständiges Exportverbot von
Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Frage 4:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der
Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Frage 5:
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen
Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert
werden?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
C. B.
Sehr geehrte Frau Baisch,
vielen Dank für Ihre Fragen zur Rüstungspolitik. Als Grüne setzen wir uns
schon lange und mit großer Klarheit für strenge, transparentere und
restriktivere Regeln bei den Rüstungsexporten ein. Auch ich bin klar der
Auffassung, dass es dafür eine veränderte gesetzliche Grundlage braucht, die
Rüstungsexporte zur absoluten Ausnahme macht und Rüstungsexporte in
Krisengebiete eindeutig verbietet. Ich teile daher die Forderung meiner
Partei nach einem strengen Rüstungsexportkontrollgesetz.
Im Einzelnen setzen wir uns als Grüne schon lange für ihre formulierten
Anliegen ein, wie in den folgenden Antworten ihrer Fragen deutlich wird. Bei
der Frage einer Grundgesetzänderung sind wir allerdings zurückhaltend, da wir
diese nicht für notwendig und daher als unnötig langwierig erachten, um ein
Rüstungsexportgesetz auf den Weg zu bringen.
Frage 1:
Wir wollen Rüstungsexporte an strenge Kriterien knüpfen und dadurch massiv
begrenzen. Wir meinen aber, die Formulierung des Art. 26 Abs. 2 im
Grundgesetz, der sich zum Export von Kriegswaffen verhält, ist hinreichend
konkret formuliert. Er setzt die sprachlich höchsten Hürden. Es handelt sich
um ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Deswegen würden wir nicht
den – umständlichen und wenig aussichtsrei-chen – Weg einer
Grundgesetzänderung beschreiten wollen. Wir wollen auf gesetzli-chem Wege den
Export begrenzen, indem wir die bisher unverbindlichen Kriterien der
„Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern“ endlich verbindlich machen. Dazu dient ein
Rüstungsexportkontrollgesetz.
Frage 2
Das ist genau unser Ziel. Die Forderung nach einem
Rüstungsexportkontrollgesetz erheben wir seit Jahren. Es würde die bisher
unverbindlichen Kriterien der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ gesetzlich
verankern und damit auch einklagbar machen. Wir haben dazu vielfältige
politische Initiativen gestartet (s. BT-Drucksache 18/4940 „Eckpunkte für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz“; Fraktionsbeschluss vom 28.2.2012 „Ein neues
Rüstungsexportgesetz“; Flyer „Tödlicher Export“)
Frage 3
Ein Rüstungsexportkontrollgesetz würde unserem Verständnis nach genau das
bewirken: Kleinwaffen und auch die dazugehörige Munition gelangen nicht mehr
in die Hände von unzuverlässigen Endabnehmern. Auch wir sehen die
verheerenden Opferzahlen, die mit Kleinwaffen angerichtet werden und haben
das z.B. im Falle der unrechtmäßigen Lieferungen an Mexiko breit kommentiert
und thematisiert. Derartige Lieferungen darf es nicht mehr geben. Die
gesetzlichen Kriterien eines Rüstungsexportkontrollgesetzes würden das
ausschließen. Damit wäre ein umfassendes Exportverbot erreicht. Ein
generelles Verbot hingegen würde die Möglichkeit ausschließen, Verbündete
oder UN-Friedensmissionen ausstatten zu dürfen. Diese wenigen und begründeten
Ausnahmefälle wollen wir nicht pauschal ausschließen.
Frage 4
Ja. Einmal vergebene Lizenzen stellen ein unwiederbringliches
Proliferationsrisiko da. Das sehen wir an den Lizenzen, z.B. zum Nachbau von
G3-Sturmgewehren, die von vorherigen Bundesregierungen vergeben wurden. Auch
der Endverbleib ist auf diesem Wege nicht wirklich kontrollierbar. Wir
fordern daher schon lange einen Stopp der Vergabe von Lizenzen.
Frage 5
Ja. Das ist auch seit Jahren eine Forderung von uns: keine Vergabe von
Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte.
Beste Grüße
Anna Christmann