Frage an Anna Cavazzini von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zum Schächten von Nutztieren in Deutschland und in der EU?
Sehr geehrter Herr v. L.,
in Deutschland haben wir mit dem Tierschutzgesetz eine eindeutige Rechtslage, welche das Schächten bzw. das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, §4 TierSchG). Unter Berufung auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit können allerdings Angehörige von Religionsgemeinschaften, die das Schächten vorschreiben, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dabei ist jedoch eindeutig zu betonen, dass Schächten nicht als Regelfall vorgesehen ist, da dies dem Tierschutzauftrag widersprechen würde. Denn neben der Religionsfreiheit ist auch der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Staatsziel festgeschrieben. Dabei handelt es sich, um einen Verdienst Grüner Politik. Wir Grüne setzen uns außerdem für konsequenten Tierschutz in der Landwirtschaft ein.
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Cavazzini