Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Ann-Veruschka Jurisch
FDP
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Frage von Andreas H. •

Bleibt der Familiennachzug - insbesondere zu deutschen Fachkräften - ein Lippenbekenntnis der Ampel?

Sehr geehrte Frau Jurisch,
wieso wird die Abschaffung des Sprachnachweises beim Familiennachzug insb.zu DEUTSCHEN FACHKRÄFTEN nicht umgesetzt? Dies hätte bereits im Rahmen des FachKrEG erfolgen können. Zumal zum einen der Wirtschaftsstandort DE gestärkt (damit dt.Fachkräfte wie bspw.dt.Ingenieure nicht auswandern) und zum anderen langfristig auch neue Wählerstimmen (durch Einbügerung) und weitere Arbeitskräfte generiert würden. Ferner werden Sie für dieses Vorhaben beim Familiennachzug zu DT. FACHKRÄFTEN sicherlich auch mehr Unterstützung finden, sodass sich die vorrangige Streichung auch anbietet.
Zudem hatte eine andere Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Sprachnachweises bereits im MAI 2022 mit Verweis auf den Ampel-KV 2021 in den BT eingebracht. Weshalb dies abgelehnt wurde, ohne dies selbst mit einem Gesetz umzusetzen ist nicht nachvollziehbar!
Insofern die Frage: Bleibt der Familiennachzug -insb zu dt. Fachkräften - ein Lippenbekenntnis der Ampel?
MfG
Andreas H.

Dr. Ann-Veruschka Jurisch in der Kuppel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H,

Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland und soll auch ein besseres Integrationsland werden. Hierfür haben wir mit dem FachKfEG einen Neustart in der Migrationspolitik angestoßen und dabei auch einige Erleichterungen für den Familiennachzug zu Fachkräften erzielt. Der Nachweis für die erforderlichen Sprachkenntnisse entfällt vor der Einreise. Außerdem wird zukünftig auf den Nachweis ausreichenden Wohnraums für Ehegatten oder minderjährige Kinder verzichtet und Fachkräfte können ihre Eltern zu sich holen, wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis erstmals am oder nach dem 01.03.24 erhalten. Zusätzlich erhalten Personen mit einer Blauen Karte EU, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat mit ihrer Familie gelebt haben, eine privilegierte Nachzugsregelung, d.h. die Einreise und der Aufenthalt in Deutschland erfolgt ohne ein Visumverfahren.

Die Erleichterungen für den Familiennachzug sollen zur gelungenen Integration der Beteiligten führen. Das bedeutet gleichzeitig, sich auf deutsch mit den hier lebenden Menschen unterhalten zu können, weshalb das Erlernen der deutschen Sprache essenziell bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ann-Veruschka Jurisch 

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