Wie setzen Sie sich dafür ein, dass nicht-deutschen Staatsangehörigen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht vom Selbstbestimmungsgesetz ausgeschlossen werden?
Sehr geehrte Frau Hennig, geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht, also unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus! Was tun sie dafür, dieses Menschenrecht zu gewährleisten?
Hallo Daniela A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren. Die Verfolgung aufgrund der geschlechtlichen Identität bleibt als Fluchtgrund nach Asylgesetz § 3b Absatz 1 Satz 4 bestehen und die sexuelle sowie geschlechtliche Identität darf offen gelebt werden. Bei geschlechtsspezifischer Verfolgung werden spezialisierte Personen und Expert:innen zurate gezogen und in Entscheidungsprozesse eingebunden. Die Situation queerer Menschen wird im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt. In uns haben queere Menschen Verbündete, die für sie streiten und sie stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Hennig