Anke Hennig
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SPD
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Frage von Damian W. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es beim SBGG keine unnötigen Wartezeiten geben wird und dass Daten nicht einfach an Behörden weitergegeben werden?

Als Betroffener empfinde ich die Anmeldung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag, die drei Monate im Voraus geschehen soll, als unnötiges Hindernis, welches das Leiden vieler trans* Personen unnötig verlängert. Auch finde ich den Gedanken, dass durch diese Änderung, meine persönlichen Daten an irgendwelche Behörden gehen, sehr unheimlich. Ich würde nicht wollen, dass meine Daten an Behörden weitergegeben werden, mit denen ich zuvor noch nie zu tun hatte und die sie auch eigentlich nicht brauchen.

Anke Hennig
Antwort von
SPD

Hallo Damian W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht

Die festgesetzte Zeitspanne vor der offiziellen Änderung von Geschlecht und Namen hat nicht den Zweck, eine Kontrolle durchzuführen. Vielmehr soll sie die Möglichkeit bieten, darüber nachzudenken und zu reflektieren. Das übergeordnete Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Entscheidung zur Geschlechts- und Namensänderung gut durchdacht ist und unüberlegte Erklärungen vermieden werden – auch von jenen, die das Gesetz vielleicht nicht ernst nehmen.

Wir berücksichtigen die vorgebrachte Kritik des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die uns auch von anderen Akteur:innen erreicht hat, in unseren Verhandlungen und stellen sicher, dass persönliche Daten nicht illegal weitergegeben werden und nicht missbräuchlich genutzt werden. Es gibt ein Prinzip, das besagt: "Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht worden ist." Daher werden verschiedene Aspekte verhandelt, Alternativen geprüft und Kompromisse geschlossen. Der Einsatz für die Rechte von trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen bleibt unverändert stark und wir kämpfen weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anke Hennig

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