Frage an Anke Erdmann von Bernd L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Erdmann,
Der gültige Raumordnungsplan 1998 und der Entwurf zum LEP schützen den ländlichen Raum, indem sie eine Reglemtierung der Mobilfunkanlagen als Soll Aufgabe definieren.
Werden sie sich dafür einsetzen, das Landschaftsbild nachhaltig zu erhalten, indem der seit Anfang des Jahres geänderte §63 der LBO mit seinem Freibrief für Mobilfunkantennen dahingehend geändert wird, das insbesondere diese gewerblichen Anlagen baugenehmigungspflichtig werden.
mfg Bernd Leube
Sehr geehrter Herr Leube,
wir GRÜNEN setzen uns dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht bei der Standortwahl von Mobilfunksendeanlagen haben. Das ist für uns nicht nur eine Frage des Landschaftsbildes, sondern betrifft ja auch den Aspekt der Strahlenbelastung.
Ob die Änderung des §63 der LBO das richtige Instrument ist, kann ich - da ich keine Fachpolitikerin bin - nicht ohne weiteres beantworten. Ihr Vorschlag klingt einleuchtend. Ich werde diese Anregung an unsere Fachpolitiker/innen weitergeben.
Vielen Dank für die Anregung sagt Ihnen
Anke Erdmann